Kommunalwahlen - Information zur Bürgermeisterwahl am 13. September 2015
für Personen, die hier zugezogen oder innerhalb der Kreisstadt Steinfurt umgezogen sind bzw. aus der Kreisstadt fortziehen.
Bitte beachten Sie für die Ausübung Ihres Wahlrechts folgende Hinweise:
- In das Wählerverzeichnis für die Bürgermeisterwahl am 13. September 2015 sind alle Wahlbrectigten von Amts wegen eingetragen, die am Stichtag, 35. Tag vor der Wahl – 09.08.2015 – bei unserer Meldebehörde für eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen für die Hauptwohnung, gemeldet sind.
- Nicht eingetragen sind Personen, die mit Nebenwohnung gemeldet sind. Wird die Nebenwohnung zur Hauptwohnung, wird wie bei Umzügen verfahren.
- Bei einem Fortzug vor dem Wahltag aus einem Wahlgebiet der Kreisstadt Steinfurt geht das Wahlrecht verloren. Betroffene werden im Wählerverzeichnis gestrichen.
- Wahlberechtigte, die nach dem Stichtag – also ab 10.08.2015 – von außerhalb der Kreisstadt Steinfurt zugezogen sind und bis zum 16. Tag vor der Wahl, dem 28.08.2015, anmelden, werden nach der Anmeldung von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen.
- Wahlberechtigte, die nach dem Stichtag – also ab dem 09.08.2015 – innerhalb der Kreisstadt Steinfurt umgezogen sind, bleiben in dem bisherigen Wählerverzeichnis eingetragen. Falls Sie nicht in Ihrem bisherigen Stimmbezirk wählen wollen, können Sie einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen.
- Haben Sie eine Wohnung, ohne angemeldet zu sein, werden Sie nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis aufgenommen. Haben Sie keine Wohnung, halten Sie sich aber im Wahlgebiet sonst gewöhnlich auf, werden Sie ebenfalls nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Der Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis ist in diesen Fällen nur bis zum Tag vor der Bereithaltung des Wählerverzeichnisses zur Einsichtnahme – also bis zum 23.08.2015 – möglich.