Schwerbehindertenausweise
Einwohner*innen von Steinfurt erhalten hier Hilfe und Beratung bei Anträgen auf Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen. Gegebenenfalls wird die Gültigkeitsdauer verlängert.
Erst- und Änderungsanträge werden zur Entscheidung an die zuständige Behörde weitergeleitet. Sie können auch auf elektronischem Wege einen Erst- oder Änderungsantrag nach dem Schwerbehindertenrecht stellen. Klicken Sie hier , füllen Sie das Onlineformular aus und senden es anschließend an die zuständige Behörde .
Verlängerung des Ausweises kann frühestens 2 Monate vor Ablauf beantragt werden. Vorausgesetzt es ist noch ein Feld zur Verlängerung frei, kann der Ausweis direkt vor Ort verlängert werden. Andernfalls wird der Antrag auf Verlängerung weitergeleitet.
Die seit dem 01.01.2008 für die Schwerbehindertenausweise zuständige Behörde finden Sie hier .
Weitere Informationen für Menschen mit Behinderungen finden Sie hier .
sowie nach Vereinbarung
Kontakte:
- Rentenangelegenheiten G - Z,
- Schwerbehindertenangelegenheiten,
- Elterngeld