Umsatzsteuer
Die Kreisstadt Steinfurt ist verpflichtet, für die Bereiche, in denen sie wie eine Privatfirma tätig ist, Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen. Diese Bereiche sind zur Zeit das Markt- und Kirmeswesen sowie die eigene Kantine im Rathaus. Außerdem muss die Kreisstadt Steinfurt die Umsatzsteuer aus Rechnungen an ausländischen Firmen, die keinen Sitz und keine Bankverbindung in der Bundesrepublik Deutschland haben, direkt an das Finanzamt weiterleiten.
Rathaus der Kreisstadt Steinfurt
Emsdettener Straße 40
48565
Steinfurt
Montag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
14:00
bis
16:00
Uhr
Dienstag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
Mittwoch:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
Donnerstag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
14:00
bis
16:00
Uhr
Freitag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
sowie nach Vereinbarung
Rechtsgrundlage:
Umsatzsteuergesetz in Verbindung mit dem Körperschaftssteuergesetz
Kontakte:
Leon Wenke
(Sachbearbeiter)