Abwassergebühr
Für die Inanspruchnahme der Einrichtung der städtischen Abwasseranlagen erhebt die Kreisstadt Steinfurt zur Deckung der Kosten Benutzungsgebühren.
Bei der Abwassergebühr unterscheidet die Kreisstadt Steinfurt zwischen der
- Schmutzwassergebühr, die sich nach dem Frischwasserbezug richtet und die von den Stadtwerken Steinfurt GmbH im Auftrag der Kreisstadt Steinfurt erhoben werden und
- der Niederschlagswassergebühr , die sich nach der befestigten Fläche pro Grundstück richtet und von der Kreisstadt Steinfurt erhoben wird.
Rechtsgrundlage:
Wasserhaushaltsgesetz, Landeswassergesetz NW, städt. Beitrags- und Gebührensatzung
Kontakte:
Frau Dahlmann
(Sachbearbeiterin)
Frau Laukamp
(Sachbearbeiterin)