Vaterschaftsanerkennung
Vaterschaftsanerkennung
Sie sind ledig oder geschieden und erwarten ein Kind?
Die Vaterschaftsanerkennung kann bereits vor Geburt des Kindes beim Standesamt beurkundet werden.
Sie ist von beiden Elternteilen beim Standesamt Ihres Wohnsitzes abzugeben.
Die Anerkennung bedarf der Zustimmung der Mutter.
Bitte vereinbaren Sie für die Vaterschaftsanerkennung einen Termin beim Standesamt.
Mitzubringen sind:
- Mutterpass
- Geburtsurkunden beider Elternteile
- gültige Personalausweise
- ein Nachweis, dass die Mutter des Kindes ledig/geschieden ist
(erweiterte Meldebescheinigung, Eheurkunde mit Auflösungsvermerk/Scheidungsurteil)
Kreisstadt Steinfurt - Standesamt
Emsdettener Straße 40
48565
Steinfurt
Montag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
14:00
bis
16:00
Uhr
Dienstag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
Mittwoch:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
Donnerstag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
14:00
bis
16:00
Uhr
Freitag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
Das Standesamt hat z. Zt. nur eingeschränkte Öffnungszeiten.
Bitte Informieren Sie sich vorab unter
02552 / 925-0 (Information/Telefonzentrale im Rathaus)
Gebühren:
Die Vaterschaftsanerkennung ist gebührenfrei.