Übermäßige Straßenbenutzung
Erlaubnis nach § 29 StVO (Marscherlaubnisse, Schützenfestumzüge, Strassenradrennen, Marathonläufe, Volksläufe /-märsche)
vorzulegende Unterlagen:
- schriftlicher formloser Antrag, der über Inhalt und Umfang der Veranstaltung genaustens informiert
Rathaus der Kreisstadt Steinfurt
Emsdettener Straße 40
48565
Steinfurt
Montag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
14:00
bis
16:00
Uhr
Dienstag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
Mittwoch:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
Donnerstag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
14:00
bis
16:00
Uhr
Freitag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
sowie nach Vereinbarung
Gebühren:
Gebühren gemäß Bundesgebührenordnung für Maßnahmen im Strassenverkehr Nr. 263 (Erlaubnisse) von 10,20 bis 767,00 Euro,
bei größeren Veranstaltungen mit außergewöhnlich hohem Verwaltungsaufwand von 767,00 bis 2.301,00 Euro.
Rechtsgrundlage:
Straßenverkehrsordnung (StVO)
Kontakte:
Herr Struck
(Sachbearbeiter)