Spielgeräte / Geeignetheitsbestätigung zum Aufstellen
Für das Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit (Geld- oder Warenspielgeräte) muss für den Aufstellungsort eine Geeignetheitsbestätigung ausgestellt werden.
Wieviele Spielgeräte aufgestellt werden dürfen, richtet sich nach der Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit (Spielverordnung). Voraussetzungen für die Bestätigung ist eine generelle Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten. Zum Betrieb einer Spielhalle benötigen Sie ausserdem eine Spielhallenerlaubnis.
vorzulegende Unterlagen:
- formloser schriftlicher Antrag unter Angabe der Personalien des Antragstellers, des Aufstellungsortes und der Anzahl der Spielgeräte
- Aufstellererlaubnis in Kopie
- Gewerbe-Anmeldung in Kopie
Rathaus der Kreisstadt Steinfurt
Emsdettener Straße 40
48565
Steinfurt
Montag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
14:00
bis
16:00
Uhr
Dienstag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
Mittwoch:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
Donnerstag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
14:00
bis
16:00
Uhr
Freitag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
sowie nach Vereinbarung
Montag:
von
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Dienstag:
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Freitag:
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08:00
bis
12:00
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sowie nach Vereinbarung
Gebühren:
30,00 € bis 100,00 € (abhängig von der Anzahl der Geräte und der Art des Betriebes (Spielhallen, Gaststätten))
Rechtsgrundlage:
§ 33 c Abs. 3 der Gewerbeordnung (GewO) in Verbindung mit den Bestimmungen der Spielverordnun