Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes
Aus besonderem Anlass, z. B. Schützenfeste, kann unter erleichterten Voraussetzungen ein erlaubnispflichtiges Gaststättengewerbe gestattet werden.
Der Antrag sollte spätestens zwei Wochen vor der Veranstaltung gestellt werden.
Bei der Verwendung von Getränkeschankanlagen ist die beabsichtigte Inbetriebnahme im Vorfeld der Veranstaltung dem Ordnungsamt anzuzeigen.
vorzulegende Unterlagen:
- ausgefülltes Antragsformular oder formloser schriftlicher Antrag. Dieser Antrag muss folgende Angaben enthalten: Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummer des Antragstellers, Anlass und Zeitraum des Gaststättenbetriebes; örtliche Lage, Art und Anzahl der Getränke-, Speisenstände
Rathaus der Kreisstadt Steinfurt
Emsdettener Straße 40
48565
Steinfurt
Montag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
14:00
bis
16:00
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Dienstag:
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bis
12:00
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Mittwoch:
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bis
12:00
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Donnerstag:
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und
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Freitag:
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08:00
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sowie nach Vereinbarung
Montag:
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Freitag:
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sowie nach Vereinbarung
Gebühren:
25,00 € bis 200,00 €
Rechtsgrundlage:
Gaststättengesetz
Kontakte:
Frau Janssen
(Sachbearbeiterin)
Herr Nähring
(Sachbearbeiter)