Geburtsbeurkundung
Die Geburt eines neu geborenen Kindes muss dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich es geboren wurde (z. B. Mathias Spital Rheine = Standesamt Rheine) binnen einer Woche angezeigt werden.
Grundsätzlich sind vorzulegen:
- Geburtsanzeige
- Personalausweise/Nationalpass
- Geburtsurkunden der Eltern
- Eheurkunde der Eltern
- evtl. Vaterschaftsanerkennung
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das zuständige Standesamt.
Kreisstadt Steinfurt - Standesamt
Emsdettener Straße 40
48565
Steinfurt
Montag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
14:00
bis
16:00
Uhr
Dienstag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
Mittwoch:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
Donnerstag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
14:00
bis
16:00
Uhr
Freitag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
Das Standesamt hat z. Zt. nur eingeschränkte Öffnungszeiten.
Bitte Informieren Sie sich vorab unter
02552 / 925-0 (Information/Telefonzentrale im Rathaus)
Gebühren:
| Für die Ausstellung der ersten Urkunde: | 14,00 € |
| Für jede weitere Urkunde, wenn sie gleichzeitig beantragt wird und in einem Arbeitsgang hergestellt wird: | 7,00 € |
| Porto je nach Aufwand: | 2,00 € - 6,00 € |