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Bauvoranfrage
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Durch eine Bauvoranfrage kann entschieden werden, ob ein Bauvorhaben planungsrechtlich zulässig ist. Es können einzelne baurechtliche Fragen geklärt werden, über die im Baugenehmigungsverfahren zu entscheiden wäre.
Fachdienst Stadtplanung & Bauordnung
Bauordnung
Fachdienst Stadtplanung & Bauordnung
Bauordnung
Bauantrag - Sonderbau - Anlage I/1 zu VV BauPrüfVO (Fachdienst Stadtplanung & Bauordnung)
Bauantrag - vereinfachtes Genehmigungsverfahren - Anlage I/2 zu VV BauPrüfVO (Fachdienst Stadtplanung & Bauordnung)
Unterlagen für Bauvoranfrage
Kontakte:
Robin Brinker
(Teamleiter)
02552 / 925-232
Sachbearbeiter Bauaufsicht
Andrea Blanke
(Sachbearbeiterin)
für den Bereich
Steinfurt-Burgsteinfurt
02552 / 925-233
Marion Klaas
(Sachbearbeiterin)
für den Bereich
Steinfurt-Borghorst
02552 / 925-231