Asylbewerberleistungen
Asylbewerber und Asylbewerberinnen haben Anspruch auf Gewährung von Grundleistungen sowie Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) . Leistungsberechtigte müssen der Kreisstadt Steinfurt zugewiesen sein und sich hier aufhalten.
Es werden Anträge entgegen genommen und Leistungen bewilligt.
Weitere Hilfeangebote wie gebrauchte Kleidung, Möbel usw. und die Steinfurter Tafel
finden Sie hier.
Informationen für Flüchtlinge und Helfer finden Sie unter Willkommenskultur und Integration in Steinfurt.
Rathaus der Kreisstadt Steinfurt
Emsdettener Straße 40
48565
Steinfurt
Montag:
von
10:00
bis
12:00
Uhr
Dienstag:
von
10:00
bis
12:00
Uhr
Donnerstag:
von
10:00
bis
12:00
Uhr
Freitag:
von
10:00
bis
12:00
Uhr
sowie nach Vereinbarung
Rechtsgrundlage:
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)