Kulturförderrichtlinien der freien Kulturarbeit in der Kreisstadt Steinfurt
Kultur in ihrer kreativen und innovativen Vielfalt ist ein unerlässlicher Bestandteil des gesellschaftlichen Zusammenlebens. Mit einem breiten Spektrum an kulturell abwechslungsreichen und qualifizierten Angeboten soll die Bevölkerung in allen sozialen Schichten angesprochen und der Stellenwert der Kultur in der Kreisstadt Steinfurt erhalten und ausgebaut werden.
Hierfür vergibt die Kreisstadt Steinfurt nach den jährlich verfügbaren Haushaltsmitteln eine freiwillige Kulturförderung. Die Richtlinien wurden zum 27.02.2026 geändert.
Der Antrag auf einen Förderzuschuss des Projektes muss schriftlich bis zum 01.12. für das nachfolgende Haushaltsjahr erfolgen. Für die Antragstellung reicht ein formloser Antrag mit einer ausführlichen Beschreibung des geplanten Projektes an die Stabsstelle Wirtschaft und Kultur. Ausnahme: Für das Haushaltsjahr 2026 dürfen die Anträge bis zum 30.04.2026 eingereicht werden.
Antragsberechtigt sind ortsansässige Vereine, Initiativen und Einzelpersonen. Eine Kooperation mit Projektpartnern ist wünschenswert. Die Veranstaltungen müssen ortsbezogen und/oder ortsteilübergreifend sein und das öffentliche Interesse bedienen.
Der Ausschuss für Bildung, Schule, Kultur und Sport (ABSKS) der Kreisstadt Steinfurt beschließt in der ersten Sitzung im Haushaltsjahr über die Vergabe und Höhe der Förderung der eingereichten Anträge.
sowie nach Vereinbarung
