Niederschlagswassergebühr

Die Niederschlagswassergebühr dient der Finanzierung des öffentlichen Kanalnetzes, über das Regenwasser von Grundstücken abgeleitet wird. Die Berechnung der Gebühr erfolgt auf Grundlage der sogenannten abflusswirksamen Flächen eines Grundstücks. Dabei handelt es sich um bebaute und befestigte Flächen, von denen Niederschlagswasser direkt oder indirekt in die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird. Hierzu zählen insbesondere Dachflächen sowie versiegelte Flächen wie Zufahrten, Wege oder Terrassen. Die festgesetzte Niederschlagswassergebühr wird im Grundbesitzabgabenbescheid ausgewiesen.



Gebühren:

Gebührensatzgültig abGebühr / m²
für die Ableitung und Reinigung des Niederschlagswassers2026

0,57 €

bei Dachbegrünung gem. § 5 Abs. 5 der Satzung2026

0,11 €

beim Auffangen gem. § 5 Abs. 6 der Satzung2026

0,29 €

Kontakte:

Telefon 02552 / 925-777
Frau Laukamp (Sachbearbeiterin)