Niederschlagswassergebühr
Die Niederschlagswassergebühr dient der Finanzierung des öffentlichen Kanalnetzes, über das Regenwasser von Grundstücken abgeleitet wird. Die Berechnung der Gebühr erfolgt auf Grundlage der sogenannten abflusswirksamen Flächen eines Grundstücks. Dabei handelt es sich um bebaute und befestigte Flächen, von denen Niederschlagswasser direkt oder indirekt in die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird. Hierzu zählen insbesondere Dachflächen sowie versiegelte Flächen wie Zufahrten, Wege oder Terrassen. Die festgesetzte Niederschlagswassergebühr wird im Grundbesitzabgabenbescheid ausgewiesen.
Gebühren:
| Gebührensatz | gültig ab | Gebühr / m² |
| für die Ableitung und Reinigung des Niederschlagswassers | 2026 | 0,57 € |
| bei Dachbegrünung gem. § 5 Abs. 5 der Satzung | 2026 | 0,11 € |
| beim Auffangen gem. § 5 Abs. 6 der Satzung | 2026 | 0,29 € |
Kontakte:
Frau Laukamp
(Sachbearbeiterin)