Förderprogramme zur Innenstadt
Aktuell:
- Sofortprogramm zur Stärkung der Innenstädte und Zentren NRW
Nähere Informationen zum Sofortprogramm Innenstadt - Anmietung
Die Innenstädte von Borghorst und Burgsteinfurt sind das Herzstück unserer schönen Stadt und sollen es bleiben. Das Land NRW hat ein Förderprogramm zur Stärkung der Innenstädte in Nordrhein-Westfalen ins Leben gerufen, welches im Zuge der Corona-Krise ein Unterstützungsinstrument für die Innenstadt bildet und Leerständen entgegenwirkt.
Zielsetzung des Sofortprogramms ist es, den Städten und Gemeinden in dem Zeitraum bis 2023 die Möglichkeit zu geben, neue Nutzungen in leerstehenden Ladenlokalen in der Innenstadt zu etablieren. Hierbei geht es um einen summarisch größtmöglichen Belebungseffekt.
Mit dieser Förderung haben wir die Möglichkeit, gemeinsam die Innenstädte zu beleben und gleichzeitig kreativen Startups sowie anderen Unternehmerinnen und Unternehmern die Chance zu geben, sich selbst zu verwirklichen.
Ablauf der Inanspruchnahme der Förderung für eine vergünstigte Anmietung:
Voraussetzungen für die Förderung eines leerstehenden Ladenlokales in der Innenstadt der Kreisstadt Steinfurt sind
- Die Immobilie muss sich im Fördergebiet (Innenstadtkerne Borghorst und Burgsteinfurt) befinden
- Die Nutzung der Immobilie sollte:
- zur Vermeidung oder Belebung von Leerstand beitragen und
- eine Belebung (Passantenfrequenz) und Attraktivitätssteigerung der Innenstadt mit sich bringen und
- nachhaltig angelegt sein, d.h. eine Nutzung des leerstehenden Ladenlokals sollte über den Förderzeitraum hinaus angestrebt werden
- Der Eigentümer leistet einen Beitrag zur Belebung seiner Immobilie, indem er auf 30% der letzten erzielten Kaltmiete („Altmiete“) für den Zeitraum der Förderung dieser Immobilie (max. 24 Monate) verzichtet. Ein Mietvertrag wird für diesen Zeitraum mit der Stadt geschlossen, im Anschluss der Förderung sind der Eigentümer und Mieter selbst in der Verantwortung einen neuen Mietvertrag miteinander zu schließen. Die sogenannte „Altmiete“ muss mit dem letzten vorhandenen Mietvertrag nachgewiesen werden. Sollte kein vorheriger Mietvertrag mit dem Eigentümer bestehen, muss die Kaltmiete für das Ladenlokal durch drei andere Mietverträge ermittelt werden.
- Die Anmietung der förderfähigen Ladenlokale erfolgt im ersten Schritt durch die Stadt, welche die Immobilie dann an den Mieter/Nutzer zu einer um 80% reduzierten Miete weitervermietet. Diese Förderung in Form der vergünstigten Miete erfolgt maximal für 24 Monate. Ende der Förderung ist Dezember 2023.
Hinweis: Die Anzahl der förderfähigen Ladenlokale ist begrenzt. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Eigentümer:
Sollten Sie als Eigentümer bereit sein, Ihre Immobilie für eine geförderte Nutzung bereitzustellen und auf 30% der Miete bis zu 24 Monate zu verzichten, dann füllen Sie bitte das beiliegende Dokument mit näheren Informationen zu Ihrer Immobilie aus und senden uns diese per E-Mail.
Potenzielle Mieter:
Sollten Sie als potenzieller Mieter Interesse an der Förderung haben, beschreiben Sie bitte Ihre Nutzung der Immobilie unter Beachtung der unter Punkt 1 und 2 genannten Voraussetzungen, den Zeitpunkt ab dem Sie anmieten wollen und was für Räumlichkeiten Sie benötigen (Größe, Lage, Zuschnitt etc.).
Wie sieht unsere Unterstützung für Sie aus?
Wir als Stadtverwaltung Steinfurt bewerben die Immobilien und sprechen mit Existenzgründer/innen, Einzelhändler/-innen, Startups und Gewerbetreibenden und versuchen eine geeignete Nutzung der jeweiligen Immobilie herbeizuführen.
Gerne klären wir mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch unverbindlich Fragen und Unsicherheiten.