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Google Translate

Um unsere Website in anderen Sprachen präsentieren zu können, arbeiten wir mit Google-Translate. Mit der Verwendung von Google-Translate verlassen Sie unsere technische Infrastruktur und übertragen Daten an die Server von Google. Dies geschieht, sobald Sie den Button JA anklicken. Wir haben keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Ihre Profildaten genutzt und/oder an Dritte weitergegeben werden. Wechseln Sie nur zu Google-Translate, wenn Sie sich dieser Auswirkungen bewusst und damit einverstanden sind. Klicken Sie auf den Button NEIN, wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden.

In order to present our website in other languages, we use Google-Translate. By using Google-Translate you leave our technical infrastructure and transmit data to servers of Google. This happens as soon as you click the YES button. We have no influence on the processing of your data by Google. It can not be ruled out that your profile data will be used and / or passed on to third parties. Only switch to Google-Translate if you are aware of these effects. Click the NO button if you are not ready to submit your data to Google.

Ja (Yes) Nein (No)

Mahnwesen

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Info
Zuständige Abteilung
Servicezeiten
Gebühren
Formulare / Downloads
Sonstiges

Sofern eine offene Forderung nicht fristgerecht zum Fälligkeitstermin bezahlt wird, ist die Stadtkasse aufgrund gesetzlicher Bestimmungen verpflichtet, zeitnah zu mahnen. Wenn Sie Fragen zur Art oder Höhe der Forderung haben, wenden Sie sich bitte an die/den zuständige/n Sachbearbeiter/in im Fachdienst. 

Eine Mahnung für öffentlich-rechtliche Forderungen ist kein Verwaltungsakt und grundsätzlich gebührenpflichtig. Die Kostenpflicht entsteht mit der Aufgabe der Mahnung zur Post. Auf Mahngebühren kann generell nicht verzichtet werden.

Um eine ordnungsgemäße Zuordnung Ihrer Zahlung durch die Stadtkasse zu gewährleisten, geben Sie bitte immer den genannten Verwendungszweck an. Nur so können Sie Mahnungen und die damit anfallenden zusätzlichen Kosten vermeiden. Gehen Zahlungen erst nach den Fälligkeitsterminen ein, sind die entstandenen Kosten von Ihnen ebenfalls zu zahlen. Mit Ihren Zahlungen werden immer erst die Nebenforderungen ausgeglichen.



Zeiger neutral - blau Sachgebiet Stadtkasse
Zeiger neutral - blau Fachdienst Finanzen
Zeiger neutral - blau Sachgebiet Stadtkasse
Zeiger neutral - blau Fachdienst Finanzen

 

Gebühren:

Die Mahngebühr wird nach der Kostenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen erhoben. Sie beträgt mindestens 6,00 Euro und höchstens 52,00 Euro je nach Forderungsbetrag.

Kontakte:

Zahlungsabwicklung
vCard
E-Mail
Telefon 02552 / 925-562
Frau Konert (Sachbearbeiterin)
Buchstaben: K - L
vCard
E-Mail
Telefon 02552 / 925-146
Frau Göddeke (Sachbearbeiterin)
vCard
E-Mail
Telefon 02552 / 925-461
Frau Kern (Sachbearbeiterin)
vCard
E-Mail
Telefon 02552 / 925-121
Frau Hänsel (Sachbearbeiterin)
vCard
E-Mail
Telefon 02552 / 925-437
Frau Sewald (Sachbearbeiterin)
vCard
E-Mail
Telefon 02552 / 925-461
Frau Wennemer (Sachbearbeiterin)
vCard
E-Mail
Telefon 02552 / 925-437

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Anschrift

Rathaus der Kreisstadt Steinfurt
Emsdettener Straße 40
48565 Steinfurt

Kontakt

Telefon: 02552 / 925-0
Telefax: 02552 / 925-390
info@stadt-steinfurt.de
De-Mail-Adresse:
epost@stadt-steinfurt.de-mail.de

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