Beirat für Inklusion und Teilhabe
Britta Floer, Jens Tönis, Noel Jansen, Ludwig Füchtenbusch, Michael Schell, Helga Jürriens, Christian Franke und Heinz Floer (v. l. n. r.)© Kreisstadt Steinfurt
Der Beirat für Inklusion und Teilhabe vertritt die Interessen von Menschen mit Behinderungen in der Öffentlichkeit der Kreisstadt Steinfurt und gegenüber den städtischen Körperschaften. Seine Aufgabe ist es, im Rahmen der politischen Willensbildung auf die Interessenslage und Belange behinderter Menschen, deren Angehöriger sowie der in Steinfurt tätigen Organisationen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe aufmerksam zu machen.
Mit der Kommunalwahl im September 2025 hat sich auch der Beirat für Inklusion und Teilhabe (vorher Beirat für Menschen mit Behinderungen) neu gebildet. Der Rat der Kreisstadt Steinfurt hat in seiner Sitzung am 07.05.2026 die neue Besetzung des Beirates beschlossen.
In der konstituierenden Sitzung entschieden die Beteiligten, Jens Tönis als Vorsitzenden und Noel Jansen als stellvertretenden Vorsitzenden zu wählen. Weitere Mitglieder des bis zu 13 Personen umfassenden Beirates sind bisher: Ludwig Füchtenbusch, Helga Jürriens, Heinz Floer, Helga Heisler und Christel Vissing.
Knapp 7500 Menschen in Steinfurt leben mit einer leichten oder einer schweren Behinderung - das macht knapp ein Viertel der Gesamtbevölkerung in der Kreisstadt Steinfurt aus. Damit deren Interessen und Belange gegenüber der Verwaltung, der Öffentlichkeit und Institutionen vertreten werden, gibt es in Steinfurt seit 2000 einen Beirat für Menschen mit Behinderungen (jetzt Beirat für Inklusion und Teilhabe).
Die Arbeit des Beirates betrifft unter anderem die barrierefreie Gestaltung öffentlich zugänglicher Gebäude, Planungen im Verkehrsbereich, die Integration von Kindern mit Behinderungen in Kindergärten, Schulen und im Freizeitbereich, die Förderung von Ausbildung und Beschäftigung, die Schaffung von barrierefreiem Wohnraum, die Planung von Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen und die Entwicklung von Konzepten zur Hilfe für Menschen mit Behinderungen. Grundlage für die Arbeit ist eine städtische Satzung, die in einer neuen Fassung am 19.03.2026 vom Rat der Kreisstadt Steinfurt beschlossen wurde.
Seine Interessen kann der Beirat für Inklusion und Teilhabe auf vielfältige Weise vertreten: Er entsendet Vertreterinnen und Vertreter in die Ausschüsse der Kreisstadt Steinfurt, sowie weitere politische Gremien.
Der Beirat hat die Möglichkeit, Stellungnahmen und Empfehlungen an die Stadt heranzutragen. Die bisher sieben Mitglieder sind ehrenamtlich tätig und gestalten ihre Arbeit selbstbestimmt. Weitere Mitglieder werden noch gesucht und dürfen sich gerne einbringen.
