Wohngeld

Alle Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen, die einen Zuschuss zu ihren Wohnkosten benötigen, können nunmehr einen nutzerfreundlichen digitalen Wohngeld-Antrag nutzen. Man kann auf einfache Art und Weise durch den Antrag klicken und erforderliche Nachweise hochladen.

Auf der Homepage des Ministeriums [externer Link], Link öffnet neues Fenster für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung und auch hier auf der Homepage der Kreisstadt Steinfurt (s. Formulare / Downloads) stehen die Antragsarten zur Verfügung.

Im Rahmen der Umsetzung des Online-Zugangs-Gesetzes (OZG) sind Bund, Länder und Kommunen verpflichtet, für die Bürgerinnen und Bürger digitale Anträge in moderner und standardisierter Form zu schaffen. Der nutzerfreundliche Wohngeldantrag wurde von Bund und einigen Bundesländern, darunter Nordrhein-Westfalen entwickelt. Nach erfolgreichem Probebetrieb wurden nach und nach alle nordrhein-westfälischen Wohngeldbehörden angeschlossen, so dass der Antrag nebst den weiteren Antragsformen flächendeckend zum Einsatz kommt.

Für die Bürgerinnen und Bürger des Landes bleibt auch weiterhin die Möglichkeit bestehen, die Höhe eines eventuellen Anspruchs auf Wohngeld unverbindlich mit dem Wohngeldrechner [externer Link], Link öffnet neues Fenster zu berechnen. Im Anschluss an die Berechnung besteht dann auch der Zugang zum neuen Online-Antrag.



Kontakte:

Frau Brüffer (Sachbearbeiterin)
Buchstaben
L - S ohne Sch
Telefon 02552 / 925-316
Frau Hauptmeier (Sachbearbeiterin)

Wohngeld Buchstaben
Sch, T - Y

Telefon 02552 / 925-317
Frau Ortmeier (Sachbearbeiterin)

Wohngeld Buchstaben
F - K, Z

Telefon 02552 / 925-314
Frau Wichmann (Sachbearbeiterin)

Wohngeld Buchstaben
A - E

Telefon 02552 / 925-315