Kommunalwahlen - Informationen zur Briefwahl
Wer bereits bei der Hauptwahl einen Wahlscheinantrag gestellt hat und dort auch für die Stichwahl den Wahlscheinantrag gestellt hat, bekommt die Unterlagen automatisch zugesandt. Ein erneuter Antrag ist in diesem Fall nicht notwendig. Sehen Sie dazu bitte in die Bestätigungs-E-Mail zum Wahlscheinantrag. Dort ist aufgeführt, ob Sie den Antrag auch schon für die Stichwahl gestellt haben.
Wahlbenachrichtigung
Jede wahlberechtigte Person erhält in der Zeit vom 13.08. - 24.08.2025 eine Wahlbenachrichtigung. Sollten Sie wahlberechtigt sein und bis zum 24.08.2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, melden Sie sich bitte beim Wahlamt der Kreisstadt Steinfurt.
Wer kann per Briefwahl wählen?
Jede wahlberechtigte Person, die im Wählerverzeichnis der Kreisstadt Steinfurt eingetragen ist, kann per Briefwahl wählen. Hierzu muss sie persönlich einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins und Aushändigung der Briefwahlunterlagen stellen.
Wann und wo wird der Antrag auf Briefwahl gestellt?
Wahlberechtigte, die per Briefwahl wählen möchten, sollten den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen so frühzeitig wie möglich beantragen.
Hierfür gibt es drei Möglichkeiten:
- Ab dem 18. August 2025 gibt es im Rathaus der Kreisstadt Steinfurt, Emsdettener Str. 40, Foyer, Haupteingang A, ein Briefwahlbüro, das wie folgt geöffnet ist:
Montag - Freitag von 08:00 - 12:00 Uhr Montag von 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag von 14:00 - 18:00 Uhr Freitag, 12.09.2025 zusätzlich von 08:00 - 15:00 Uhr
Für den Fall einer evtl. Stichwahl am 28.09.2025 verlängern sich die Öffnungszeiten wie o. a. bis zum 26.09.2025.
- Wahlschein- und Briefwahlanträge können außerdem per Post ans Wahlamt der Kreisstadt Steinfurt, Emsdettener Str. 40, 48565 Steinfurt geschickt oder in den Hausbriefkasten am Rathaus geworfen werden oder bei der Stadtbücherei, Markt 19, 48565 Steinfurt abgegeben bzw. in den Hausbriefkasten geworfen werden.
Die Briefwahlunterlagen werden dann kurzfristig auf dem Postweg an die Wählenden versandt.
Auch der Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines für eine etwaige Stichwahl der Bürgermeister und/oder der/der Landrätinnen/Landräte kann mitgestellt werden.
In bestimmten Ausnahmefällen können Wahlschein und Briefwahlunterlagen auch noch am Wahltag bis 15:00 Uhr beantragt werden, insbesondere, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.
Wie wird der Antrag auf Briefwahl gestellt?
Nur für die postalische Beantragung oder Beantragung im Briefwahlbüro:
Mit der Wahlbenachrichtigung erhalten Sie einen Wahlscheinantrag (Rückseite). Dieser muss von der wahlberechtigten Person unterschrieben werden. Außerdem müssen Vornamen, Familiennamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angegeben werden.
Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht oder durch Ausfüllen der Vollmacht auf der Wahlbenachrichtigung nachweisen, dass er/sie dazu berechtigt ist. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden an eine andere Person als den/die Wahlberechtigte*n persönlich nur ausgehändigt, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird.
Darüber hinaus kann der Wahlschein auch schriftlich oder mündlich bei der Kreisstadt Steinfurt beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.
Wann müssen Wahlbriefe abgesandt werden?
Der rote Wahlbrief für die Kommunalwahlen muss unbedingt rechtzeitig mit der Post versandt oder direkt am Rathaus der Kreisstadt Steinfurt -Wahlamt- abgegeben werden. Er muss beim Wahlamt der Kreisstadt Steinfurt spätestens am Wahlsonntag bis 16:00 Uhr vorliegen - später eingehende Wahlbriefe werden bei der Wahl nicht berücksichtigt.
Bei Übersendung per Post sollte der Wahlbrief in Deutschland spätestens am dritten Werktag vor der Wahl (Donnerstag, 11.09.2025; bei einer evtl. Stichwahl bis zum 25.09.2025) abgesandt werden, um den rechtzeitigen Eingang sicherzustellen. In jedem Fall trägt der/die Wählende das Risiko, dass der Wahlbrief rechtzeitig eingeht.
Wer zahlt das Porto?
Die Versendung durch die Deutsche Post AG innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist unentgeltlich. Wünschen Sie eine besondere Beförderungsform, so müssen Sie das dafür fällige - zusätzliche - Leistungsentgelt entrichten.
Bei Beförderung durch ein anderes Postunternehmen müssen Sie ebenfalls das dafür fällige Leistungsentgelt in voller Höhe entrichten; ansonsten kann eine ordnungsgemäße Beförderung nicht gewährleistet werden.
Im Ausland muss der Wahlbrief ausreichend frankiert werden. Die Kosten hierfür trägt der/die Briefwählende.
Fragen zur Wahl?
Für Fragen zur Wahl steht Ihnen das Wahlamt gerne zur Verfügung.
sowie nach Vereinbarung
Kontakte:
- Koordinierungsstelle Wahlen
- Fragen zum Wählerverzeichnis
- Begleitung des Wahlvorschlagsverfahrens bei Kommunalwahlen
- Ansprechperson für allgemeine Anliegen
- Koordinierungsstelle Wahlen
- Begleitung des Wahlvorschlagsverfahrens bei Kommunalwahlen
- Ansprechperson für allgemeine Anliegen
