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Kommunalwahlen - Information zum Wählerverzeichnis

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  1. In das Wählerverzeichnis für die Kommunalwahlen am 14.09.2025 sind alle Wahlberechtigten von Amts wegen eingetragen, die am 03.08.2025 (42. Tag vor der Wahl) bei unserer Meldebehörde für eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen für die Hauptwohnung, gemeldet sind.
     
  2. Nicht eingetragen sind Personen, die mit Nebenwohnung gemeldet sind. Wird die Nebenwohnung zur Hauptwohnung, wird wie bei Umzügen verfahren.
     
  3. Bei einem Fortzug aus einem Wahlgebiet (Gemeinde/Stadt, Kreis) geht das Wahlrecht zu den Kommunalwahlen dieses Wahlgebiets verloren. Betroffene werden im Wählerverzeichnis gestrichen.
     
  4. Wahlberechtigte, die nach dem 03.08.2025 (42. Tag vor der Wahl) von außerhalb zugezogen sind und sich bis zum 29.08.2025 (16. Tag vor der Wahl) anmelden, werden spätestens einen Werktag nach der Anmeldung von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen. Für das Wählerverzeichnis in der Fortzugsgemeinde - sofern in Nordrhein-Westfalen gelegen - wird die Streichung veranlasst.
     
  5. Wahlberechtigte, die nach dem Stichtag des 03.08.2025 (42. Tag vor der Wahl) bis zum 29.08.2025 (16. Tag vor der Wahl) innerhalb der Gemeinde von einem Wahlbezirk in einen anderen umziehen, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis des für die neue Wohnung maßgeblichen Stimmbezirks eingetragen und können nur dort wählen; bereits erhaltene Wahlscheine und abgegebene Briefwahlstimmen werden ungültig. Bei Umzügen innerhalb des Wahlbezirks und bei Umzügen in einen anderen Wahlbezirk ab dem 30.08.2025 (15. Tag vor der Wahl) bleibt das Wahlrecht im alten Wahlbezirk erhalten.
     
  6. Den Wahlberechtigten, die nach dem 29.08.2025 (16. Tag vor der Wahl) - also ab dem 30.08.2025 (15. Tag vor der Wahl) - aus einer anderen kreisangehörigen Gemeinde des Kreises zugezogen sind, bleibt das Wahlrecht im alten Wahlbezirk erhalten. Sie werden nach der Anmeldung von Amts wegen mit einem Wahlrecht (nur) für die Kreiswahl in das Wählerverzeichnis des zuständigen Stimmbezirks eingetragen. Gleichzeitig wird die Streichung im Wählerverzeichnis der Fortzugsgemeinde veranlasst. In der Fortzugsgemeinde bereits erhaltene Wahlscheine und abgegebene Briefwahlstimmen werden ungültig.
     
  7. Haben Sie eine Wohnung, ohne angemeldet zu sein, werden Sie nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis aufgenommen. Haben Sie keine Wohnung, halten Sie sich aber im Wahlgebiet sonst gewöhnlich auf, werden Sie ebenfalls nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Der Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis ist in diesen Fällen nur bis zum Tag vor der Bereithaltung des Wählerverzeichnisses zur Einsichtnahme - also bis zum 24.08.2025 (21. Tag vor der Wahl) - möglich.


Zeiger neutral - blau Wahlamt
Allgemeine Anliegen
Wahlhelfende
.
48565 Steinfurt

E-Mail
wahlamt@stadt-steinfurt

Zeiger neutral - blau Wahlamt
Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr

sowie nach Vereinbarung


 

Kontakte:

Delia Lütkemeyer
  • Organisation Briefwahl
  • Fragen zum Wählerverzeichnis
vCard
E-Mail
Telefon 02552 / 925-426
Britta Meiners
  • Organisation Briefwahl
  • Fragen zum Wählerverzeichnis
vCard
E-Mail
Telefon 02552 / 925-164
Milena Burkert
  • Koordinierungsstelle Wahlen
  • Fragen zum Wählerverzeichnis
  • Begleitung des Wahlvorschlagsverfahrens bei Kommunalwahlen
  • Ansprechperson für allgemeine Anliegen
vCard
E-Mail
Telefon 02552 / 925-100
Stefan Elpers
  • Koordinierungsstelle Wahlen
  • Begleitung des Wahlvorschlagsverfahrens bei Kommunalwahlen
  • Ansprechperson für allgemeine Anliegen
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E-Mail
Telefon 02552 / 925109

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48565 Steinfurt

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