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Förderprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren NRW“

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Aktuell:

Das Land NRW hat ein Förderprogramm zur Stärkung der Innenstädte in Nordrhein-Westfalen an den Start gebracht und unterstützt den Ortsteil Borghorst in den kommenden vier Jahren mit einem Förderbetrag von insgesamt etwa 75.000,00 Euro.

Die Kreisstadt Steinfurt hat zum Ziel, über diese Förderung weitere Geschäftsleerstände in der Borghorster Innenstadt neuen Nutzungen zuzuführen. Mit dem Ende 2023 ausgelaufenen „Sofortprogramm Innenstadt“ sind in beiden Ortsteilen insgesamt 18 Anmietungen gefördert worden.

Ablauf der Inanspruchnahme der Förderung für eine vergünstigte Anmietung:

Voraussetzungen für die Förderung eines leerstehenden Ladenlokales in der Innenstadt der Kreisstadt Steinfurt sind

  1. Die Immobilie muss sich im Fördergebiet (Innenstadtkern Steinfurt-Borghorst) befinden
     
  2. Die Nutzung der Immobilie sollte:
    1. zur Vermeidung oder Belebung von Leerstand beitragen und
    2. eine Belebung (Passantenfrequenz) und Attraktivitätssteigerung der Innenstadt mit sich bringen und 
    3. nachhaltig angelegt sein, d. h. eine Nutzung des leerstehenden Ladenlokals sollte über den Förderzeitraum hinaus angestrebt werden.
  3. Der Eigentümer leistet einen Beitrag zur Belebung seiner Immobilie, indem er auf 30 % der letzten erzielten Kaltmiete („Altmiete“) für den Zeitraum der Förderung dieser Immobilie (max. 24 Monate im Zeitraum bis zum 31.12.2027) verzichtet. Die sogenannte "Altmiete" muss mit dem letzten vorhandenen Mietvertrag nachgewiesen werden.
  4. Die Anmietung der förderfähigen Ladenlokale erfolgt im ersten Schritt durch die Stadt, welche die Immobilie dann an den Mieter/Nutzer zu einer um 60 % reduzierten Altmiete weitervermietet. Diese Förderung in Form der vergünstigten Miete erfolgt maximal für 24 Monate. Ende der Förderung ist Dezember 2027.

Die anfallenden Nebenkosten/Betriebskosten sind kein Bestandteil der Förderung, sondern werden zu 100 % vom Betreiber des Ladenlokals getragen.

Hinweis: Die Anzahl der förderfähigen Ladenlokale ist begrenzt. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Bereits bis 2023 geförderte (wieder leerstehende) Ladenlokale sind über das aktuelle Programm nicht mehr förderfähig. 

Eigentümer:

Sollten Sie als Eigentümer bereit sein, Ihre Immobilie für eine geförderte Nutzung bereitzustellen und auf 30 % der Miete bis zu 24 Monate zu verzichten, dann kontaktieren Sie uns gern.

Potenzielle Mieter:

Sollten Sie als potenzieller Mieter Interesse an der Förderung haben, beschreiben Sie bitte Ihre geplante Nutzung der Immobilie unter Beachtung der unter Punkt 1 und 2 genannten Voraussetzungen, den Zeitpunkt, ab dem Sie anmieten wollen, und welche Räumlichkeiten Sie benötigen (Größe, Lage, Zuschnitt etc.).

Wie sieht unsere Unterstützung für Sie aus?

Wir als Stadtverwaltung Steinfurt bewerben die Immobilien und sprechen mit  Existenzgründer/innen, Einzelhändler/-innen, Startups und Gewerbetreibenden. Ziel ist es, eine geeignete Nutzung der jeweiligen Immobilie herbeizuführen. 

Gerne klären wir mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch unverbindlich Fragen und Unsicherheiten.

Gefördert durch:

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen Landesinitiative „Zukunft. Innenstadt. Nordrhein-Westfalen“© Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen



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Kontakte:

Sabine Sitte
Sabine Sitte (Innenstadt und Kultur)
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E-Mail
Telefon 02552 / 925-158

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Anschrift

Rathaus der Kreisstadt Steinfurt
Emsdettener Straße 40
48565 Steinfurt

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Telefon: 02552 / 925-0
Telefax: 02552 / 925-390
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