Mehr Anerkennung für freiwilliges Engagement: Zugangsvoraussetzungen zum Erhalt der Ehrenamtskarte NRW werden erleichtert
Die Zugangsvoraussetzungen zum Erhalt der Ehrenamtskarte NRW wurde von 250 auf 200 Stunden pro Jahr bzw. von 5 auf 4 Stunden pro Woche ehrenamtlicher Tätigkeit herabgesetzt. Zudem dürfen Ehrenamtliche nun eine Aufwandsentschädigung erhalten, soweit diese den steuerlichen Freibetrag der Ehrenamtspauschale (960 Euro) bzw. der Übungsleiterpauschale (3.300 Euro) nicht übersteigt.
Mit der Anpassung können künftig noch mehr Menschen eine sichtbare Anerkennung für ihren freiwilligen Einsatz für das Gemeinwohl erhalten. Das Land Nordrhein-Westfalen und die Kreisstadt Steinfurt setzen damit ein klares Zeichen der Wertschätzung. Ehrenamt findet heute in vielen Lebenssituationen statt - flexibel, projektbezogen und oft neben Familie, Beruf oder Ausbildung. Die erleichterten Zugangskriterien tragen dieser Realität Rechnung und öffnen die Ehrenamtskarte für einen größeren Kreis Engagierter.
