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Google Translate

Um unsere Website in anderen Sprachen präsentieren zu können, arbeiten wir mit Google-Translate. Mit der Verwendung von Google-Translate verlassen Sie unsere technische Infrastruktur und übertragen Daten an die Server von Google. Dies geschieht, sobald Sie den Button JA anklicken. Wir haben keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Ihre Profildaten genutzt und/oder an Dritte weitergegeben werden. Wechseln Sie nur zu Google-Translate, wenn Sie sich dieser Auswirkungen bewusst und damit einverstanden sind. Klicken Sie auf den Button NEIN, wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden.

In order to present our website in other languages, we use Google-Translate. By using Google-Translate you leave our technical infrastructure and transmit data to servers of Google. This happens as soon as you click the YES button. We have no influence on the processing of your data by Google. It can not be ruled out that your profile data will be used and / or passed on to third parties. Only switch to Google-Translate if you are aware of these effects. Click the NO button if you are not ready to submit your data to Google.

Ja (Yes) Nein (No)

Unterlagen für Geburtsbeurkundung

Inhaltsbereich

 

Für die Geburtsbeurkundung beim Standesamt benötigen Sie neben der Geburtsanzeige des Krankenhauses folgende Unterlagen:

a) wenn beide Eltern deutsche Staatsangehörige sind und miteinander verheiratet sind

  • das Stammbuch der Familie oder eine beglaubigte Abschrift des Eheregisters
  • sollte die Ehe im Ausland geschlossen worden sein, die Originalurkunde der Eheschließung mit anerkannter deutscher Übersetzung
  • Personalausweise

b) wenn mindestens ein Elternteil ausländischer Staatsangehöriger ist:

  • die Eheurkunde im Original mit anerkannter deutscher Übersetzung
  • bei einer Eheschließung in Deutschland das Stammbuch der Familie oder eine beglaubigte Abschrift des Eheregisters
  • die Reisepässe

c) wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind:

  • die Geburtsurkunde der Kindesmutter
  • die Geburtsurkunde des Kindesvaters, wenn dieser sofort die Vaterschaft zu dem Kind anerkennen möchte
  • die Abschrift der Vaterschaftsanerkennung und der Sorgerechtserklärung, soweit diese schon vor der Geburt des Kindes erklärt wurden
  • Personalausweise

 

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Anschrift

Rathaus der Kreisstadt Steinfurt
Emsdettener Straße 40
48565 Steinfurt

Kontakt

Telefon: 02552 / 925-0
Telefax: 02552 / 925-390
info@stadt-steinfurt.de
De-Mail-Adresse:
epost@stadt-steinfurt.de-mail.de

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