Kommunalwahlen am 14. September 2025
© Kreisstadt Steinfurt
Die rund 27.600 Wahlbenachrichtigungen für die Kommunalwahlen werden ab dieser Woche zugestellt. Wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die bis zum 24.08.2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollten sich bitte beim Wahlamt der Kreisstadt Steinfurt melden.
Jede wahlberechtigte Person, die im Wählerverzeichnis der Kreisstadt Steinfurt eingetragen ist, kann im Wahllokal oder per Briefwahl wählen. Besteht der Wunsch, per Briefwahl zu wählen, muss die Person persönlich einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins und Aushändigung der Briefwahlunterlagen stellen.
Es besteht die Möglichkeit, den Wahlscheinantrag online
oder mithilfe des auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Codes zu stellen. Darüber hinaus können Wahlschein- und Briefwahlanträge per Post an das Wahlamt der Kreisstadt Steinfurt, Rathaus, Emsdettener Str. 40, geschickt oder in den Hausbriefkasten am Rathaus geworfen werden sowie bei der Stadtbücherei in Steinfurt-Burgsteinfurt abgegeben oder dort in den Hausbriefkasten eingeworfen werden. Ein Wahlscheinantrag ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt.
Die Briefwahlunterlagen werden dann per Post übersandt.
Weiter besteht die Möglichkeit, die Briefwahl im Briefwahlbüro im Rathaus zu beantragen. Das Briefwahlbüro ist ab dem 18.08.2025 montags bis freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr, montags zusätzlich von 14:00 bis 16:00 Uhr sowie donnerstags zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Es befindet sich im Foyer des Rathauses der Kreisstadt Steinfurt, Emsdettener Str. 40, und ist über den Haupteingang (Zugang A) erreichbar. Eine Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Die Wahlhandlung kann direkt im Rathaus durchgeführt oder die Unterlagen können mitgenommen werden.
Der Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines für eine etwaige Stichwahl der Bürgermeister und/oder der/der Landrätinnen/Landräte kann mitgestellt werden.
Die Rücksendung der roten Wahlbriefe erfolgt unentgeltlich durch die Deutsche Post AG. Die Wahlbriefe können aber auch im Rathaus oder in der Stadtbücherei abgegeben werden. Im Ausland muss der Wahlbrief ausreichend frankiert werden. Die Kosten hierfür trägt der/die Briefwählende.
Wer für jemand anderen Wahlschein- und Briefwahlunterlagen beantragt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen.
Die Online-Beantragung der Briefwahlunterlagen
ist noch bis zum 10.09.2025, 12:00 Uhr, möglich. Das Briefwahlbüro ist bis zum 12.09.2025, 15:00 Uhr, geöffnet. Anschließend ist eine Ausgabe der Briefwahlunterlagen nur noch in dringenden Notfällen, z. B. bei plötzlicher Erkrankung, möglich.
Bitte berücksichtigen Sie im Falle der Briefwahl auch die Zeiten für den Hin- und Rückversand der Briefwahlunterlagen. Wahlschein- und Briefwahlanträge, die postalisch an das Wahlamt geschickt werden, müssen spätestens am 09.09.2025 beim Wahlamt eingehen.
Für Fragen zu den Kommunalwahlen steht das Wahlamt gerne zur Verfügung.
