Jung kauft Alt – Förderprogramm der Kreisstadt Steinfurt
Beim städtischen Förderprogramm „Jung kauft Alt“ handelt es sich um eine Maßnahme, mit der ein finanzieller Anreiz für die jüngeren Einwohner (max. 40 Jahre) Steinfurts geschaffen wird, Altimmobilien (mind. 30 Jahre) zu erwerben. Insgesamt sollen dadurch der innerstädtische Leerstand behoben, vorhandene Bausubstanz weiter genutzt und zusätzliche Flächenversiegelungen vermieden werden.
Um jungen Paaren und Familien mit Kindern die Schaffung von Wohneigentum in gewachsener Umgebung zu erleichtern und gleichzeitig aktives Leerstandsmanagement in der Bausubstanz zu betreiben, fördert die Kreisstadt Steinfurt nach eigenem Ermessen den Kauf von Altbauten in den geschlossenen Ortslagen Steinfurts nach den unten stehenden Richtlinien.
Im Rahmen des Programmes „Jung kauft Alt“ gibt es folgende Fördermöglichkeiten:
- Einmalige Förderung einer energetischen Beratung
Die Förderung für eine energetische Vor-Ort Beratung ist verpflichtend für die Teilnahme an dem Programmbaustein B. Die Pflichtberatung wird durch beim Bundesamt für Ausfuhrkontrollen (BAFA) gelistete Energieberater durchgeführt, um eine qualitativ hochwertige Beratung zu gewährleisten. Die Stadt übernimmt 30 % (aber maximal 400 Euro) für die Energieberatung. - Laufende jährliche Förderung für den Erwerb eines Altbaus
Gefördert wird der Erwerb eines Altbaus über eine Laufzeit von maximal fünf Jahren nach Abschluss des notariellen Kaufvertrages über den geförderten Altbau. Die Käufer erhalten jährlich einen Grundbetrag von 800 Euro, für jedes Kind zusätzliche 400 Euro. Die maximale jährliche Fördersumme beträgt 2.000 Euro pro Jahr (bei 3 Kindern und mehr).
Diese Richtlinien treten mit Wirkung vom 01.01.2020 in Kraft und gelten vorerst bis zum 31.12.2022. Über eine Verlängerung entscheidet der Rat in öffentlicher Sitzung.
Die Richtlinien sowie die Anträge finden Sie unter Formulare/Downloads auf diese Seite.
Bei Fragen steht Ihnen das Klimaschutzmanagement gerne zur Verfügung.
Weitere Fördermöglichkeiten finden Sie im unter https://www.alt-bau-neu.de/kreis-steinfurt
sowie nach Vereinbarung
sowie nach Vereinbarung