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Gewerbeanmeldung

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Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle im Stadtgebiet der Kreisstadt Steinfurt anfängt, aufgibt, verlegt oder die Tätigkeiten ausdehnt, muss dies beim Amt für Recht und Ordnung der Kreisstadt Steinfurt gleichzeitig anzeigen. Die Anzeige ist auf dem vorgeschriebenen Vordruck beim Amt für Recht und Ordnung der Kreisstadt Steinfurt zu erstatten.

Wer selbständig oder unselbständig in eigener Person Waren außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben ohne vorhergehende Bestellung Waren feilbietet oder selbständig unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder Schaustellerart ausübt, betreibt ein Reisegewerbe und bedarf deshalb der Erlaubnis (Reisegewerbekarte).

Den Beginn eines Gewerbes i. S. d. § 14 Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO) stellt nicht nur die Neuerrichtung eines Betriebes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle, sondern auch die Übernahme eines bereits bestehenden Betriebes (z. B. durch Kauf, Pacht) sowie die Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine andere Rechtsform dar.

Die Verlegung eines Betriebes aus dem Bereich einer Behörde in den Bereich einer anderen Behörde ist bei der einen Behörde als Aufgabe, bei der anderen als Neuerrichtung zu behandeln.

Der Beginn eines stehenden Gewerbebetriebes ist unter Verwendung des entsprechenden Onlinedienstes anzuzeigen.

Notwendige Unterlagen:

  • Personalausweis oder Pass
  • Aufenthaltsbescheinigung, bei Ausländern gültige Aufenthaltsbescheinigung (ohne Auflagen)
  • Nachweis über Eintrag bei der Handwerkskammer (bei handwerklichen Betrieben oder handwerksähnlichen Tätigkeiten)
  • Handelsregisterauszug (bei juristischen Personen)
  • notariell beglaubigter Gesellschaftervertrag bei HR B
  • bei erlaubnis- bzw. konzessionspflichtigen Gewerbebetrieben, Kopien der entsprechenden Erlaubnis bzw. Konzession (z. B. Pfandleiher, Bewacher, Versteigerer, Makler, Güterkraftverkehrsgewerbe mit Fahrzeugen über 3,5 t Gesamtgewicht, Taxi- und Mietwagenunternehmen im Sinne des PBefG, gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung u. a.)
  • evtl. Vollmacht des Gewerbetreibenden
  • evtl. Vollmacht der Gesellschafter bei einer GmbH in Gründung, dass das Unternehmen schon vor der Handelsregistereintragung den Beginn eines Gewerbes anmelden soll

Weitere Informationen finden Sie auch auf dem Portal Infocenter Gewerbeanmeldung NRW .



Zeiger neutral - blau Fachdienst Sicherheit & Ordnung
Rathaus der Kreisstadt Steinfurt
Emsdettener Straße 40
48565 Steinfurt

Telefon
02552 / 925-0
Fax
02552 / 925-9353
E-Mail
info@stadt-steinfurt.de

Zeiger neutral - blau Fachdienst Sicherheit & Ordnung
Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr

sowie nach Vereinbarung


 

Gebühren:

  1. für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind
    26,00 €
  2. für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind
    33,00 €
  3. für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen
    13,00 €
Zeiger neutral - blau Gewerbeanzeige (Fachdienst Sicherheit und Ordnung)

Rechtsgrundlage:

Gewerbeordnung

Kontakte:

Frau Janssen (Sachbearbeiterin)
vCard
E-Mail
Telefon 02552 / 925-354
Herr Nähring (Sachbearbeiter)
vCard
E-Mail
Telefon 02552 / 925-361

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Seitenfuss

Anschrift

Rathaus der Kreisstadt Steinfurt
Emsdettener Straße 40
48565 Steinfurt

Kontakt

Telefon: 02552 / 925-0
Telefax: 02552 / 925-390
info@stadt-steinfurt.de
De-Mail-Adresse:
epost@stadt-steinfurt.de-mail.de

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