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Geburtsname und Vornamen eines Kindes

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Der Geburtsname eines deutschen Kindes:

Ein deutsches Kind, dessen Eltern miteinander verheiratet sind, erhält den Ehenamen seiner Eltern als Geburtsnamen. Führen diese keinen Ehenamen, so müssen sie einen ihrer beiden Familiennamen zum Geburtsnamen ihres Kindes bestimmen. Diese Bestimmung gilt auch für alle weiteren Kinder. Sind die Eltern eines deutschen Kindes nicht miteinander verheiratet und hat die Kindesmutter das alleinige Sorgerecht, erhält das Kind den Familiennamen der Mutter, den sie zum Zeitpunkt der Geburt trägt, zum Geburtsnamen. Die Mutter kann jedoch dem Kind den Familiennamen des nicht sorgeberechtigten Kindesvaters erteilen. Diese Namenserteilung setzt die Einwilligung des Vaters voraus. Sollte die Kindesmutter dem gemeinsamen Sorgerecht zugestimmt haben, bestimmen beide Elternteile einen ihrer beiden Familiennamen zum Geburtsnamen des Kindes. Auch diese Bestimmung gilt für alle weiteren Kinder.

Der Geburtsname eines ausländischen Kindes:

Der Name eines Kindes unterliegt grundsätzlich dem Recht des Staates, dem es angehört. Ist ein Elternteil Ausländer oder Mehrstaater, so können die sorgeberechtigten Elternteile bestimmen, dass das Kind seinen Namen nach dem Recht des Staates erhält, dem ein Elternteil angehört. Hat ein Elternteil seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland, so kann auch deutsches Recht gewählt werden. Die Gestaltung des Kindesnamens bestimmt sich dann nach den Vorschriften des gewählten Rechtes. Da manche Staaten, denen ein Kind angehört, das deutsche Recht nicht anerkennen, steht das Standesamt für genaue Informationen zur Verfügung. Die Eltern sollten die Frage nach dem Namensrecht vor der Bestimmung auch mit ihrer zuständigen ausländischen Behörde oder der jeweiligen konsularischen Vertretung klären.

Der Vorname eines Kindes:

Der Erwerb der Vornamen eines Kindes richtet sich grundsätzlich nach dem Recht des Staates, dem ein Kind angehört. Bei einem deutschen Kind steht das Recht, dem Kind einen Vornamen zu erteilen, den sorgeberechtigten Elternteilen zu. Hat nur ein Elternteil die elterliche Sorge, so kann nur dieser dem Kind den oder die Vornamen erteilen. Bezeichnungen, die ihrem Wesen nach keine Vornamen sind (z.B. "Stone" oder "Moon"), dürfen nicht gewählt werden. Mehrere Vornamen können zu einem Vornamen verbunden werden (z.B. "Lisa-Marie"). Ebenso ist die Verwendung einer gebräuchlichen Kurzform eines Vornamens als selbstständiger Vorname (z.B. "Hannes") zulässig. Die Schreibweise der Vornamen richtet sich nach den allgemeinen Regeln der Rechtschreibung, außer wenn trotz Belehrung eine ander Schreibweise verlangt wird. Für Jungen sind nur  männliche, für Mädchen nur weibliche Vornamen zulässig. Die Ausnahme ist der Vorname "Maria", der Jungen neben einem oder mehreren Vornamen beigelegt werden kann. Ist der Vorname nicht eindeutig geschlechtsspezifisch (z.B. Mika, Kim), so wird empfohlen, dem Kind einen weiteren geschlechtshinweisenden Vornamen beizulegen.

Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem örtlichen Standesamt.



Zeiger neutral - blau Standesamt
Kreisstadt Steinfurt - Standesamt
Emsdettener Straße 40
48565 Steinfurt

Telefon
02552 / 925 - 0
Fax
02552 / 925 - 390
E-Mail
standesamt@stadt-steinfurt.de

Zeiger neutral - blau Standesamt
Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr

Das Standesamt hat z. Zt. nur eingeschränkte Öffnungszeiten.

Bitte Informieren Sie sich vorab unter
02552 / 925-0 (Information/Telefonzentrale im Rathaus)


 

Kontakte:

Gudrun Frahling (Standesbeamtin)
vCard
E-Mail
Telefon 02552 / 925-143
Mechthild Fabry (Standesbeamtin)
vCard
E-Mail
Telefon 02552 / 925-142
Nadine Florack (Standesbeamtin)
vCard
E-Mail
Telefon 02552 / 925-144

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Anschrift

Rathaus der Kreisstadt Steinfurt
Emsdettener Straße 40
48565 Steinfurt

Kontakt

Telefon: 02552 / 925-0
Telefax: 02552 / 925-390
info@stadt-steinfurt.de
De-Mail-Adresse:
epost@stadt-steinfurt.de-mail.de

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