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Google Translate

Um unsere Website in anderen Sprachen präsentieren zu können, arbeiten wir mit Google-Translate. Mit der Verwendung von Google-Translate verlassen Sie unsere technische Infrastruktur und übertragen Daten an die Server von Google. Dies geschieht, sobald Sie den Button JA anklicken. Wir haben keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Ihre Profildaten genutzt und/oder an Dritte weitergegeben werden. Wechseln Sie nur zu Google-Translate, wenn Sie sich dieser Auswirkungen bewusst und damit einverstanden sind. Klicken Sie auf den Button NEIN, wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden.

In order to present our website in other languages, we use Google-Translate. By using Google-Translate you leave our technical infrastructure and transmit data to servers of Google. This happens as soon as you click the YES button. We have no influence on the processing of your data by Google. It can not be ruled out that your profile data will be used and / or passed on to third parties. Only switch to Google-Translate if you are aware of these effects. Click the NO button if you are not ready to submit your data to Google.

Ja (Yes) Nein (No)

Unterlagen für Sterbefallbeurkundung

Inhaltsbereich

Folgende Urkunden sind erforderlich:

  • eine vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung. Bei einem Sterbefall in einem Krankenhaus, einem Heim oder einer ähnlichen Einrichtung wird dort für die Ausstellung Sorge getragen.
  • bei Ledigen: die Geburtsurkunde und der Personalausweis
  • bei Verheirateten: die Heiratsurkunde oder die Abschrift aus dem Familienbuch (zumeist im Familienstammbuch zu finden) ggf. mit Übersetzung, falls die Eheschließung im Ausland stattgefunden hat und den Personalausweis
  • bei Verwitweten: die Heiratsurkunde oder die Abschrift aus dem Familienbuch (siehe Familienstammbuch) ggf. mit Übersetzung (s.o.), den Personalausweis und die Sterbeurkunde bzw. die Todeserklärung des bereits verstorbenen Ehegatten
  • bei Geschiedenen: die Heiratsurkunde oder die Abschrift aus dem Familienbuch (s.o), den Personalausweis und das Scheidungs-, Aufhebungs- bzw. Nichtigkeitsurteil.

Alle Urkunden und ggf. die Übersetzungen sind im Original (nicht in Kopie) vorzulegen. Die gewünschten Urkunden werden dem Bestatter ausgehändigt, der gleichzeitig die Beerdigungserlaubnis oder - falls erforderlich - einen Leichenpass zur Überführung ins Ausland erhält.

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Anschrift

Rathaus der Kreisstadt Steinfurt
Emsdettener Straße 40
48565 Steinfurt

Kontakt

Telefon: 02552 / 925-0
Telefax: 02552 / 925-390
info@stadt-steinfurt.de
De-Mail-Adresse:
epost@stadt-steinfurt.de-mail.de

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