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Grundsteuer B

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Aktueller Hinweis:

  • Informationen zur Grundsteuerreform ab 01. Januar 2025

Die Grundsteuer B wird erhoben für alle sonstigen bebauten und unbebauten Grundstücke, die nicht unter die Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) fallen.

Grundsätzlich zahlungspflichtig ist der Eigentümer/die Eigentümerin des jeweiligen Grundbesitzes.

Im Rahmen der Bewertung eines Grundstückes durch das zuständige Finanzamt wird ein sogenannter Einheitswert festgesetzt, aus dem unter Anwendung einer Steuermesszahl der Grundsteuermessbetrag errechnet wird.
Die Grundsteuer wird auf der Grundlage des Grundsteuermessbetrages festgesetzt.

Die Grundsteuer wird durch einen Abgabenbescheid festgesetzt und errechnet sich wie folgt:
Grundsteuermessbetrag x Grundsteuerhebesatz

Ab dem Veranlagungsjahr 2012 werden mit der Grundsteuer B auch die Kosten des Winterdienstes sowie der
Parkplatz- und Radwegereinigung finanziert, die bisher über die Straßenreinigungsgebühren abgerechnet wurden. 

Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird vom Rat der Kreisstadt Steinfurt beschlossen und beträgt ab dem 01.01.2025:

  1. für die unbebauten Grundstücke (§ 247 des Bewertungsgesetzes) und bebauten Grundstücke, die gemäß § 250 Absatz 3 des Bewertungsgesetzes im Sachwertverfahren zu bewerten sind (Nichtwohngrundstücke): 1.078 %
  2. für die bebauten Grundstücke, die gemäß § 250 Absatz 2 des Bewertungsgesetzes im Ertragswertverfahren zu bewerten sind (Wohngrundstücke): 691 %

Die Entwicklung der Hebesätze:

ab 2025
(Grundsteuerreform)
1.078 %691 %
2020 - 2024642 %
2019:638 %
2018:613 %
2017:592 %
2016:569 %
2015:465 %
2012 - 2014:451 %
2011:433 %
2005 - 2010:401 %
2003 - 2004:381 %
1998 - 2002:360 %
1997:320 %
1995 - 1996:300 %


Zeiger neutral - blau Steuern
Zeiger neutral - blau Fachdienst Finanzen
Zeiger neutral - blau Steuern
Zeiger neutral - blau Fachdienst Finanzen

 
Zeiger neutral - blau 2.06 Hebesatzsatzung für Grund- und Gewerbesteuer 2025
Zeiger neutral - blau Erklärung zur Zahlung von Grundbesitzabgaben

Kontakte:

Frau Dahlmann (Sachbearbeiterin)
vCard
E-Mail
Telefon 02552 / 925-139
Frau Kleymann (Sachbearbeiterin)
vCard
E-Mail
Telefon 02552 / 925-163
Frau Laukamp (Sachbearbeiterin)
vCard
E-Mail
Telefon 02552 / 925-141

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Anschrift

Rathaus der Kreisstadt Steinfurt
Emsdettener Straße 40
48565 Steinfurt

Kontakt

Telefon: 02552 / 925-0
Telefax: 02552 / 925-390
info@stadt-steinfurt.de
De-Mail-Adresse:
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