Schnellnavigation Seitenkopf_Hauptnavigation leer Inhaltsbereich Navigation Seitenfuss
Seitenkopf_Hauptnavigation
zum Seitenanfang
Flag of Germany
Google Translate

Um unsere Website in anderen Sprachen präsentieren zu können, arbeiten wir mit Google-Translate. Mit der Verwendung von Google-Translate verlassen Sie unsere technische Infrastruktur und übertragen Daten an die Server von Google. Dies geschieht, sobald Sie den Button JA anklicken. Wir haben keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Ihre Profildaten genutzt und/oder an Dritte weitergegeben werden. Wechseln Sie nur zu Google-Translate, wenn Sie sich dieser Auswirkungen bewusst und damit einverstanden sind. Klicken Sie auf den Button NEIN, wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden.

In order to present our website in other languages, we use Google-Translate. By using Google-Translate you leave our technical infrastructure and transmit data to servers of Google. This happens as soon as you click the YES button. We have no influence on the processing of your data by Google. It can not be ruled out that your profile data will be used and / or passed on to third parties. Only switch to Google-Translate if you are aware of these effects. Click the NO button if you are not ready to submit your data to Google.

Ja (Yes) Nein (No)

Einschulung

Inhaltsbereich
Info
Zuständige Abteilung
Servicezeiten
Gebühren
Formulare / Downloads
Sonstiges

Die Eltern melden ihr schulpflichtiges Kind gem. § 41 SchulG bei der Schule an und ab. Sie sind dafür verantwortlich, dass es am Unterricht und an den sonstigen verbindlichen Veranstaltungen der Schule regelmäßig teilnimmt und statten es angemessen aus.

Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum Beginn des 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 01. August desselben Kalenderjahres.

GeburtszeitraumSchuljahr
01.10.2012 bis 30.09.20132019/2020
01.10.2013 bis 30.09.20142020/2021
01.10.2014 bis 30.09.20152021/2022
01.10.2015 bis 30.09.20162022/2023
01.10.2016 bis 30.09.20172023/2024
01.10.2017 bis 30.09.20182024/2025
01.10.2018 bis 30.09.20192025/2026

Die Eltern der schulpflichtig werdenden Kinder erhalten jeweils im Herbst des Jahres vor der regulären Einschulung eine Einladung zur Anmeldung ihrer Kinder an der gewünschten Schule und sind verpflichtet, diese Kinder anzumelden (auch dann, wenn das Kind noch nicht schulreif zu sein scheint). Eine Unterlassung der Anmeldung kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Wichtiger Hinweis: Bei der Schulanmeldung müssen die Kinder der Schulleiterin bzw. dem Schulleiter vorgestellt werden. Bitte bringen Sie zur Anmeldung auch den Impfausweis Ihres Kindes und das Familienbuch bzw. die Geburtsurkunde mit.

Seit dem Schuljahr 2008/2009 gibt es in der Kreisstadt Steinfurt keine Schulbezirke für Grundschulen mehr, somit ist nach dem Schulgesetz NRW grundsätzlich die Grundschule, die Ihr Kind besuchen soll, frei wählbar. Jedes Kind hat in seiner Stadt einen Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegenen Grundschule der gewählten Schulart im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazität.

Nächstgelegene Schule ist die Schule der gewählten Schulart, die mit dem geringsten Aufwand an Kosten und einem zumutbaren Aufwand an Zeit erreicht werden kann und deren Besuch schulorganisatorische Gründe nicht entgegenstehen. Im Rahmen freier Kapazitäten nimmt die Schule auch andere Kinder auf.

Grundschulen in der Kreisstadt Steinfurt



Zeiger neutral - blau Fachdienst Bildung, Jugend & Sport
Rathaus der Kreisstadt Steinfurt
Emsdettener Straße 40
48565 Steinfurt

Telefon
02552 / 925-0
Fax
02552 / 925-391
E-Mail
info@stadt-steinfurt.de

Zeiger neutral - blau Fachdienst Bildung, Jugend & Sport
Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr

sowie nach Vereinbarung


 
Zeiger neutral - blau Unterlagen für Aufforderung zur Einschulung

Kontakte:

Günter Bertels (stellvertretender Fachdienstleiter)
vCard
E-Mail
Telefon 02552 / 925-105
  • Teamleiter

leer
Seitenfuss

Anschrift

Rathaus der Kreisstadt Steinfurt
Emsdettener Straße 40
48565 Steinfurt

Kontakt

Telefon: 02552 / 925-0
Telefax: 02552 / 925-390
info@stadt-steinfurt.de
De-Mail-Adresse:
epost@stadt-steinfurt.de-mail.de

Funktionen

  • Administration
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Barrierefreiheit
  • Kontakt
  • Bildnachweise
  • Sitemap
Besuchen Sie uns auch hier:
  • Facebookseiten der Kreisstadt Steinfurt
  • Steinfurt Tweet
Navigation
  • Bagno Sound Garden
    • Teilnahme
    • Anmeldung
    • Aktuelles
    • Historie
      • 2025
      • 2024
      • 2023
      • 2022
      • 2019
      • 2018
      • 2017
      • 2016
      • 2015
    • Anfahrt
    • Kontakt