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Haus- und Grundstücksanschlüsse
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Sonstiges
Die Kosten für die Herstellung von Haus- und Grundstückanschlußleitungen werden auf der Grundlage der städt. Satzung zurückgefordert.
Fachdienst Tiefbau
Bauverwaltung
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Bauverwaltung
6.05 Entwässerungssatzung ab 01.01.2016
6.05.1 Entwässerung - Beitrags- und Gebührensatzung ab 01.01.2016 incl. Nachträgen
6.05.2 Entwässerung - Gebührentarif ab 2025
Kontakte:
Gudrun Frahling
(Sachbearbeiterin)
(Mo., Di. und Do. vormittags)
02552 / 925-246