FAQ zu Zusammenleben in Steinfurt - Wohnraum
An dieser Stelle gibt es Antworten, Hinweise und Hilfen zu häufig gestellten Fragen zum Thema Wohnraum für Flüchtlinge:
Welcher Wohnraum wird gesucht?
Es ist jedes Wohnungsangebot willkommen! Ob der angebotene Wohnraum geeignet ist, wird von den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gerne in einem Besichtigungstermin geklärt. Auch befristete Wohnungsangebote sind interessant.
Wer ist mein Vertragspartner?
Ihre zukünftige Mieterin ist die Kreisstadt Steinfurt, die ebenfalls die Mietzahlungen übernimmt.
Welche Miethöhe darf ich ansetzen?
Grundsätzlich werden 4,00 Euro Kaltmiete gezahlt, wobei von der Miethöhe den individuellen Gegebenheiten entsprechend nach oben oder unten abgewichen werden kann. Die Nebenkosten werden in voller Höhe übernommen. Sie als Vermieter können jeweils frei wählen, ob Strom, Gas und Wasser von Ihnen über die Nebenkostenabrechnung abgerechnet werden oder die Stadt als Mieterin direkt Verträge mit den Energieversorgern schließt.
Kann ich im Rahmen meines Mietangebotes Möbel mit vermieten?
Die Übernahme oder Anmietung von Möbeln ist grundsätzlich möglich. Die Einzelheiten zu Umfang und (Abstands-)Summe werden individuell vereinbart.
Wer kümmert sich nach Mietvertragsabschluss um meine Mieter?
Die Betreuung der Wohnungen erfolgt durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisstadt Steinfurt. Sie kümmern sich von der Antragstellung bis zur Unterbringung um die ankommenden Flüchtlinge und besuchen sie in den Wohnungen.