FAQ zu Zusammenleben in Steinfurt - Schule
An dieser Stelle gibt es Antworten, Hinweise und Hilfen zu häufig gestellten Fragen zum Thema Schule für Flüchtlinge:
Sind Flüchtlingskinder schulpflichtig?
Nach Artikel 8 Abs. 2 der Landesverfassung besteht in Nordrhein-Westfalen eine allgemeine Schulpflicht, die durch das Schulgesetz NW näher geregelt wird.
Danach sind Kinder und Jugendliche zwischen ca. 6 und 18 Jahren schulpflichtig, wenn sie u. a. in Nordrhein-Westfalen ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort haben
Nach der Zuweisung zu einer Kommune haben damit auch Flüchtlingskinder das Recht – aber auch die Pflicht, eine Schule zu besuchen. Die Eltern oder Erziehungsberechtigten sind daher verpflichtet, ihr Kind umgehend an einer Schule anzumelden.
Kinder im grundschulpflichtigen Alter (ca. 6 – 10 Jahre) können an der Grundschule angemeldet werden, die ihrer Wohnung am nächsten liegt. Sollte eine Aufnahme an dieser Schule nicht möglich oder sinnvoll sein, werden die Schulleitungen eine Anmeldung des Kindes an einer anderen Grundschule vermitteln.
Sehr häufig sprechen die Kinder von Asylsuchenden gar nicht oder nur sehr schlecht Deutsch. Auch diese Kinder besuchen in den Regelklassen gemeinsam mit den deutschsprachigen Kindern die Schule, erhalten jedoch zusätzlich eine Sprachförderung in ihrer Schule.
Kinder und Jugendliche (ca. 10 – 16 Jahre), die bereits eine den hiesigen weiterführenden Schulen vergleichbare Einrichtung besucht haben, können an einer der weiterführenden Schulen in Steinfurt angemeldet werden. Für Kinder und Jugendliche, die aufgrund ihrer Sprachkenntnisse noch nicht in der Lage sind, am Regelunterricht der weiterführenden Schulen teilzunehmen, wurden an der Nikomedesschule im Stadtteil Borghorst sog. DaZ-Klassen und Auffangklassen eingerichtet.
In den DaZ-Klassen erfolgt eine Sprachförderung für Schüler/innen mit ausreichenden Grundkenntnissen in Deutsch an zwei oder drei Tagen in der Woche, an den restlichen Tagen nehmen sie am Regelunterricht ihrer weiterführenden Schule teil.
In den sog. Auffangklassen werden Schüler/innen aufgenommen, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, und an dieser Schule sprachlich so lange gefördert, bis ein Wechsel in eine dortige Regelklasse oder an eine andere weiterführende Schule möglich wird.
Für Jugendliche, die bereits über einen Schulabschluss verfügen oder die Mindestschulpflicht (10 Schuljahre) erfüllt haben (ab ca. 16 - 18 Jahre), beginnt die Pflicht zum Besuch der Berufsschule oder eines anderen Bildungsganges des Berufskollegs bzw. einer anderen Schule der Sekundarstufe II. Hierfür stehen die berufsbildenden Schulen (Technische Schulen oder Wirtschaftsschulen des Kreises Steinfurt) zur Verfügung.
Auf der Internetseite der Kreisstadt Steinfurt finden Sie alle Steinfurter Schulen mit ihren Standorten.
- Weitere Informationen zum Thema Schulpflicht
- Weitere Informationen zum Thema Schülerbeförderung
Welche Integrationsangebote gibt es im schulischen Bereich?
Alle Grundschulen in der Kreisstadt Steinfurt bieten im Rahmen der Offenen Ganztagsschule nach Unterrichtsende bis ca. 16:00 Uhr Betreuungsmaßnahmen, wie z. B. Hausaufgabenhilfe, Förderkurse, Sprachförderung, Arbeitsgemeinschaften zu Theater, Musik und PC sowie Bewegungs-, Spiel- und Sportaktivitäten und sonstige Freizeitangebote. Hierzu gehört auch die Einnahme eines gemeinsamen Mittagessens. Die Betreuung wird durch Fachkräfte bzw. Pädagogen übernommen.
Je nach Platzangebot der Schule können selbstverständlich auch Kinder von Asylsuchenden bzw. Flüchtlingen an diesen Betreuungsmaßnahmen teilnehmen, so dass diese auch am Nachmittag die Möglichkeit haben, durch den intensiven Kontakt mit den anderen Kindern beim Erlernen der deutschen Sprache Unterstützung zu bekommen. Hierbei handelt es sich allerdings um ein kostenpflichtiges Angebot.
- Weitere Informationen zum Thema Offene Ganztagsschule