Neue Corona-Regeln zur Quarantäne und Freitestung
Das Land NRW hat die Regeln zur Quarantäne und Freitestung geändert. Den Bürgerinnen und Bürgern, die positiv auf das Corona-Virus getestet wurden, geht ab sofort keine schriftliche Ordnungsverfügung zur häuslichen Isolation mehr zu.
Was ist bei einem positiven Testergebnis zu tun?
- Nachtestung: Zeigt der Corona-Selbsttest ein positives Ergebnis an oder treten typische Krankheitssymptome auf, ist eine unverzügliche Nachtestung mit einem Antigen-Schnelltest in einem Testzentrum oder einem PCR-Test z. B. beim Hausarzt erforderlich.
- häusliche Isolation: Infizierte müssen sich sofort für zehn Tage in häusliche Isolation begeben. Eine behördliche Ordnungsverfügung ist nicht mehr erforderlich. Das Gesundheitsamt nimmt in der Regel mit den positiv getesteten Personen Kontakt auf.
- Kontaktpersonen benachrichtigen: Die infizierte Person ist verpflichtet, alle Personen, mit denen in den zwei Tagen vor dem Test engerer Kontakt bestanden hat, über das positive Testergebnis zu informieren.
Was ist mit Haushaltsangehörigen?
- Haushaltsangehörige: Haushaltsangehörige einer infizierten Person haben sich nach dessen Testergebnis ebenfalls sofort für zehn Tage in Quarantäne zu begeben. Es ist eine unverzügliche Kontrolltestung per Antigen-Schnelltest in einem Testzentrum oder einem PCR-Test beim Hausarzt angeraten.
- Ausnahmen zur Quarantäne gelten für Haushaltsangehörige mit drei Impfungen (geboostert). Genesene Personen (positiver PCR-Test älter als 27 Tage und weniger als 90 Tage), Personen mit einer Impfung und genesen, und Personen mit zwei Impfungen (zweite Impfung länger als 14 Tage und weniger als 90 Tage her) sind bei einem negativen Testergebnis ebenfalls von der Quarantäne befreit.
Wann und wie endet die häusliche Isolation?
- Freitestung: Eine Freitestung für Infizierte und deren Haushaltsangehörige ist frühestens nach sieben Tagen ab Beginn der Quarantäne möglich. Voraussetzung ist das negative Testergebnis aus einem bestätigten Antigen-Schnelltest oder PCR-Test. Außerdem müssen Erkrankte mindestens 48 Stunden symptomfrei sein.
- Meldung an das Gesundheitsamt: Das Testergebnis muss per E-Mail (corona@kreis-steinfurt.de) an das Gesundheitsamt des Kreises Steinfurt gesandt werden.
- Ist das Ergebnis nach sieben Tagen weiterhin positiv, kann eine erneute Freitestung erst nach weiteren 48 Stunden erfolgen. Die Auflage zur Isolation bleibt bestehen.
Was gilt für Schüler*innen?
Schülerinnen und Schüler sowie betreute Kleinkinder können sich ab dem fünften Tag seit Beginn der Quarantäne freitesten.
Eine behördliche Bestätigung über die Auflage und die Dauer der Quarantäne wird ab sofort nicht mehr ausgestellt.
Was braucht der Arbeitgeber?
Als Nachweis für Arbeitgeber, Schule und Kindergarten reichen der bestätigte positive Testnachweis (kein Selbsttest), der Nachweis des gemeinsamen Wohnsitzes für isolierte Haushaltsangehörige und der bestätigte negative Testnachweis zur Beendigung der Quarantäne.
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