Notfall-Leistungen für Studierende
Ab dem 16.06.2020 können Studierende monatliche Überbrückungshilfen in Höhe von max. 500 Euro beantragen. Die Anträge müssen online gestellt werden und werden über das jeweilige Studierendenwerk ausgezahlt.
Voraussetzung sind eine pandemiebedingte Notlage und ein Kontostand am Tag vor der Antragstellung von weniger als 500 Euro. Die Überbrückungshilfe wird in den Monaten Juni, Juli und August ausgezahlt und muss für jeden Monat neu beantragt werden. Sie muss nicht zurückgezahlt werden.
Neben dieser Überbrückungshilfe ist auch ein zinsloser Studienkredit möglich. Seit Juni 2020 ist dieser vorübergehend auch für drittstaatsangehörige Studierende sowie Unionsbürger*innen mit weniger als dreijährigem Aufenthalt geöffnet worden.
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