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Gewerbesteuer

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Die Gewerbesteuer ist eine auf den Ertrag eines Gewerbebetriebes bezogene Gemeindesteuer, die gleichzeitig wichtigste Einnahmequelle der Gemeinden ist und damit ein wesentliches Fundament des kommunalen Finanzsystems darstellt.

Gewerbesteuerpflichtig ist der Unternehmer oder die Unternehmerin eines im Inland betriebenen Gewerbebetriebes.

Das Finanzamt ermittelt anhand Ihrer Steuererklärung den Gewerbeertrag und setzt auf dieser Basis den Gewerbesteuermessbetrag für das Veranlagungsjahr fest.

Die Gewerbesteuer wird durch einen Gewerbesteuerbescheid festgesetzt und errechnet sich wie folgt:
Gewerbesteuermessbetrag x Gewerbesteuerhebesatz

Der Gewerbesteuerhebesatz wird vom Rat der Kreisstadt Steinfurt beschlossen und beträgt seit dem Jahr 2017 450 %.

Die Entwicklung der Hebesätze:

2017 - heute450 %
2016:428 %
2015:426 %
2011 - 2014:423 %
1998 - 2010:415 %
1997:395 %
1995 - 1996:375 %


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Kontakte:

Frau Friedrichs (Sachbearbeiterin)
vCard
E-Mail
Telefon 02552 / 925-140

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Anschrift

Rathaus der Kreisstadt Steinfurt
Emsdettener Straße 40
48565 Steinfurt

Kontakt

Telefon: 02552 / 925-0
Telefax: 02552 / 925-390
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De-Mail-Adresse:
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