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Schulpflicht

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Die Schulpflicht beginnt gem. § 35 SchulG für Kinder, die bis zum Beginn des 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres.

Kinder, die nach dem 30. September das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern "vorzeitig" eingeschult werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind (Schulfähigkeit).

Eine Zurückstellung vom Schulbesuch für ein Jahr ist nur aus erheblichen gesundheitlichen Gründen möglich.

Die Entscheidungen über eine vorzeitige Einschulung bzw. eine Zurückstellung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter unter Berücksichtigung oder auf der Grundlage des schulärztlichen Gutachtens.

Die Schulpflicht in der Primarstufe und der Sekundarstufe I dauert in der Regel 10 Schuljahre (am Gymnasium neun Schuljahre). Nach der Schulpflicht in der Primarstufe und der Sekundarstufe I beginnt die Pflicht zum Besuch der Berufsschule oder eines anderen Bildungsganges des Berufskollegs oder einer anderen Schule der Sekundarstufe II.

Die Eltern melden ihr schulpflichtiges Kind bei der Schule an und ab. Sie sind dafür verantwortlich, dass es am Unterricht und an den sonstigen verbindlichen Veranstaltungen der Schule regelmäßig teilnimmt und statten es angemessen aus.

Bei Nichteinhaltung der regelmäßigen Teilnahme können die Schulpflichtigen der Schule gem. Verwaltungsvollstreckungsgesetz NW auch zwangsweise zugeführt werden, die Eltern können ebenfalls durch Zwangsmittel zur Erfüllung ihrer o. g. Pflichten angehalten werden.

Weitere Informationen zur Schulpflicht finden Sie auf den entsprechenden Seiten des Schulministeriums .



Zeiger neutral - blau Fachdienst Bildung, Jugend & Sport
Rathaus der Kreisstadt Steinfurt
Emsdettener Straße 40
48565 Steinfurt

Telefon
02552 / 925-0
Fax
02552 / 925-391
E-Mail
info@stadt-steinfurt.de

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von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
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und 14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr

sowie nach Vereinbarung


 

Kontakte:

Günter Bertels (stellvertretender Fachdienstleiter)
vCard
E-Mail
Telefon 02552 / 925-105
  • Teamleiter
Nadine Rath (Fachdienstleiterin)
vCard
E-Mail
Telefon 02552 / 925-104

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