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Lernmittelfreiheit

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Gem. § 96 SchulG werden den Schülerinnen und Schülern die Lernmittel vom jeweiligen Schulträger grundsätzlich entsprechend eines festgelegten Durchschnittsbetrages - abzüglich eines Eigenanteils - zum befristeten Gebrauch unentgeltlich überlassen (Prinzip der Ausleihe). Dieser Eigenanteil (sog. Elterndrittel) entfällt für Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt) und wird auf Antrag erstattet.

Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) können beim zuständigen Jobcenter einen Antrag auf Übernahme der Eigenanteile als Mehrbedarf gem. § 21 Abs. 6 SGB II stellen.

Nicht unter den Lernmittelbegriff fallen allerdings die Gegenstände, die im Unterricht als Gebrauchs- oder Übungsmaterial verwendet werden, diese müssen ggf. als Teil der allgemeinen persönlichen Ausstattung von den Eltern bereitgestellt werden. Hierzu zählen Schreib- und Zeichenpapier, Stifte und Rechengeräte aller Art, einschließlich technische Hilfsmittel und sonstige Arbeitsmittel.



Zeiger neutral - blau Fachdienst Bildung, Jugend & Sport
Rathaus der Kreisstadt Steinfurt
Emsdettener Straße 40
48565 Steinfurt

Telefon
02552 / 925-0
Fax
02552 / 925-391
E-Mail
info@stadt-steinfurt.de

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Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr

sowie nach Vereinbarung


 
Zeiger neutral - blau Lernmittelfreiheit Antrag
Zeiger neutral - blau Unterlagen für Bearbeitung von Anträgen auf Lernmittelfreiheit

Kontakte:

Günter Bertels (stellvertretender Fachdienstleiter)
vCard
E-Mail
Telefon 02552 / 925-105
  • Teamleiter

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Anschrift

Rathaus der Kreisstadt Steinfurt
Emsdettener Straße 40
48565 Steinfurt

Kontakt

Telefon: 02552 / 925-0
Telefax: 02552 / 925-390
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