Schnellnavigation Seitenkopf_Hauptnavigation leer Inhaltsbereich Navigation Seitenfuss
Seitenkopf_Hauptnavigation
zum Seitenanfang
Flag of Germany
Google Translate

Um unsere Website in anderen Sprachen präsentieren zu können, arbeiten wir mit Google-Translate. Mit der Verwendung von Google-Translate verlassen Sie unsere technische Infrastruktur und übertragen Daten an die Server von Google. Dies geschieht, sobald Sie den Button JA anklicken. Wir haben keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Ihre Profildaten genutzt und/oder an Dritte weitergegeben werden. Wechseln Sie nur zu Google-Translate, wenn Sie sich dieser Auswirkungen bewusst und damit einverstanden sind. Klicken Sie auf den Button NEIN, wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden.

In order to present our website in other languages, we use Google-Translate. By using Google-Translate you leave our technical infrastructure and transmit data to servers of Google. This happens as soon as you click the YES button. We have no influence on the processing of your data by Google. It can not be ruled out that your profile data will be used and / or passed on to third parties. Only switch to Google-Translate if you are aware of these effects. Click the NO button if you are not ready to submit your data to Google.

Ja (Yes) Nein (No)

Obdachlosigkeit

Inhaltsbereich
Info
Zuständige Abteilung
Servicezeiten
Gebühren
Formulare / Downloads
Sonstiges

Wenngleich die Wohnungsnotfälle und in ihrer Folge die Obdachlosigkeit aufgrund der entspannten Wohnungsmarktlage nicht nur in der Kreisstadt Steinfurt seit Ende der 90er Jahre erheblich abgenommen haben, kommt es immer wieder vor, dass Menschen aus unterschiedlichen Gründen obdachlos werden. Zu diesem betroffenen Personenkreis zählen kinderreiche Familien, alte Menschen, Aussiedler, Behinderte, psychisch Kranke und insbesondere Alleinstehende.

Obdachlosigkeit stellt im rechtlichen Sinne eine Störung der öffentlichen Sicherheit dar. Nach der Rechtslage ist und bleibt es in erster Linie Pflicht des Obdachlosen selbst, sich um einen ersatzweisen Wohnraum - sei es auch nur in behelfsmäßiger Weise - zu kümmern.

Bei drohender Obdachlosigkeit sollte deshalb eine frühzeitige Kontaktaufnahme zum hiesigen Fachdienst Soziales bzw. Fachdienst Sicherheit & Ordnung erfolgen.

Sofern trotz gewährter Hilfeleistungen zur Wohnraumsicherung bzw. Wohnraumbeschaffung eine Obdachlosigkeit eintreten sollte, erfolgt in der Regel die Zuweisung einer stadteigenen Obdachlosenunterkunft durch den Fachdienst Sicherheit & Ordnung.

Speziell für solche Wohnungsnotfälle werden in der Kreisstadt Steinfurt an 3 verschiedenen Standorten entsprechende Unterkünfte vorgehalten. Durch die Zuweisung einer Obdachlosenunterkunft wird ein Mietverhältnis im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) nicht begründet. Die Zuweisung begründet vielmehr ein öffentlich-rechtliches Benutzungsverhältnis. Für die Inanspruchnahme werden mittels eines Gebührenbescheides monatliche Benutzungsgebühren geltend gemacht.

Es wird darauf hingewiesen, dass obdachlose Personen auch nach Zuweisung der städtischen Unterkunft verpflichtet bleiben, sich baldmöglichst eine neue Wohnung zu beschaffen.



Zeiger neutral - blau Fachdienst Sicherheit & Ordnung
Rathaus der Kreisstadt Steinfurt
Emsdettener Straße 40
48565 Steinfurt

Telefon
02552 / 925-0
Fax
02552 / 925-9353
E-Mail
info@stadt-steinfurt.de

Zeiger neutral - blau Fachdienst Sicherheit & Ordnung
Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr

sowie nach Vereinbarung


 

Gebühren:

Gebühren werden nach der Satzung über die Erhebung einer Gebühr für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Kreisstadt Steinfurt erhoben.

Zeiger neutral - blau 3.06 Satzung für die Benutzung der städtischen Übergangsheime für Flüchtlinge und Obdachlose der Kreisstadt Steinfurt 2018

Rechtsgrundlage:

Ordnungsbehördengesetz

Kontakte:

Frau Scheipers (Sachbearbeiterin)
vCard
E-Mail
Telefon 02552 / 925-356
Frau Laumann (Fachdienstleiterin)
vCard
E-Mail
Telefon 02552 / 925-353

leer
Seitenfuss

Anschrift

Rathaus der Kreisstadt Steinfurt
Emsdettener Straße 40
48565 Steinfurt

Kontakt

Telefon: 02552 / 925-0
Telefax: 02552 / 925-390
info@stadt-steinfurt.de
De-Mail-Adresse:
epost@stadt-steinfurt.de-mail.de

Funktionen

  • Administration
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Barrierefreiheit
  • Kontakt
  • Bildnachweise
  • Sitemap
Besuchen Sie uns auch hier:
  • Facebookseiten der Kreisstadt Steinfurt
  • Steinfurt Tweet
Navigation
  • Bagno Sound Garden
    • Teilnahme
    • Anmeldung
    • Aktuelles
    • Historie
      • 2025
      • 2024
      • 2023
      • 2022
      • 2019
      • 2018
      • 2017
      • 2016
      • 2015
    • Anfahrt
    • Kontakt