Schnellnavigation Seitenkopf_Hauptnavigation leer Inhaltsbereich Navigation Seitenfuss
Seitenkopf_Hauptnavigation
zum Seitenanfang
Flag of Germany
Google Translate

Um unsere Website in anderen Sprachen präsentieren zu können, arbeiten wir mit Google-Translate. Mit der Verwendung von Google-Translate verlassen Sie unsere technische Infrastruktur und übertragen Daten an die Server von Google. Dies geschieht, sobald Sie den Button JA anklicken. Wir haben keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Ihre Profildaten genutzt und/oder an Dritte weitergegeben werden. Wechseln Sie nur zu Google-Translate, wenn Sie sich dieser Auswirkungen bewusst und damit einverstanden sind. Klicken Sie auf den Button NEIN, wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden.

In order to present our website in other languages, we use Google-Translate. By using Google-Translate you leave our technical infrastructure and transmit data to servers of Google. This happens as soon as you click the YES button. We have no influence on the processing of your data by Google. It can not be ruled out that your profile data will be used and / or passed on to third parties. Only switch to Google-Translate if you are aware of these effects. Click the NO button if you are not ready to submit your data to Google.

Ja (Yes) Nein (No)

Grundsteuerreform

Inhaltsbereich
Info
Zuständige Abteilung
Servicezeiten
Gebühren
Formulare / Downloads
Sonstiges

Nachdem das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 entschieden hat, dass die Grundsteuer ab 2025 nicht mehr nach den bisherigen Einheitswerten erhoben werden darf, haben sich Bund und Länder im November 2019 auf das Grundsteuer-Reformgesetz geeinigt. Bevor zum 1. Januar 2025 die neue Grundsteuer in Kraft treten konnte, war eine Neufeststellung aller Grundsteuerwerte erforderlich.

Dabei bleibt das bisherige Verfahren bestehen:

Grundsteuerwert (Ermittlung durch das Finanzamt anhand der Feststellungserklärung)
            x
Steuermesszahl (gesetzlich festgelegt)
            x
Hebesatz (Festlegung durch Gemeinde)
            =
Grundsteuer

Die Grundsteuerreform wird bei den meisten eine Anpassung des Grundsteuerwertes mit sich bringen.

Die Grundsteuer gehört zu den wichtigsten Einnahmequellen unserer Stadt. Alle Einnahmen bleiben direkt vor Ort. Mit ihnen werden unter anderem der Bau und Betrieb von Straßen, Schulen und Kindergärten finanziert. Auch sportliche und kulturelle Angebote sind auf die Einnahmen aus der Grundsteuer angewiesen.

Im September 2024 hat das Land NRW für jede Kommune in NRW aufkommensneutrale Hebesätze (für Steinfurt Grundsteuer A = 381 v. H. und Grundsteuer B* wohnen = 691 v. H. und Grundsteuer B* nichtwohnen = 1.078 v. H.) veröffentlicht. Aufkommensneutralität bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Haushalt der Kreisstadt Steinfurt insgesamt keine Mehrerträge generiert. Es ergeben sich aber Verschiebungen zwischen den Steuerpflichtigen im Stadtgebiet.

Der Rat der Kreisstadt Steinfurt hat mit Ratsbeschluss vom 12.12.2024 die o. g. aufkommensneutralen Hebesätze für das Jahr 2025 beschlossen. Es wird eine Differenzierung der Hebesätze für die Grundsteuer B (wohnen und nichtwohnen) vorgenommen.

Bodenrichtwerte sind hier abrufbar: https://grundsteuer-geodaten.nrw.de [externer Link], Link öffnet neues Fenster

Ein Erklärvideo finden Sie zum einen auf der Seite des Deutschen Städte und Gemeindebundes: (www.dstgb.de [externer Link], Link öffnet neues Fenster ):
grundsteuer-1

Zum anderen stellt die Seite MeinELSTER (www.elster.de [externer Link], Link öffnet neues Fenster ) ein weiteres Video zur Verfügung:
Video zur Grundsteuerreform© Bayerisches Landesamt für Steuern - Dienststelle München

Eine erneute Mitteilung Ihrer Steueridentifikationsnummer (IdNr) können Sie kostenlos beim Einwohnereldeamt anfragen. Die IdNr erhalten Sie per Post an Ihre aktuelle Meldeanschrift. Eine Mitteilung per E-Mail oder Telefon ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.



Zeiger neutral - blau Finanzamt Steinfurt
Finanzamt Steinfurt
Ochtruper Straße 2
48565 Steinfurt

Telefon
02551 / 17-0
Fax
0800 / 10092675311
Homepage
www.finanzverwaltung.nrw.de/de/eckdaten/kontaktdaten-steinfurt

Zeiger neutral - blau Finanzamt Steinfurt
Montag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 15:00 Uhr
Dienstag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
Freitag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr

sowie nach Vereinbarung

Service- / Informationsstelle:

Montag:
Von 08:00 bis 12:00
und 13:30 bis 16:00
Dienstag:
Von 08:00 bis 12:00
Mittwoch:
Von 08:00 bis 12:00
Donnerstag:
Von 08:00 bis 12:00
Freitag:
Von 08:00 bis 12:00

ELSTER-Hotline:

Montag - Freitag:
Von 07:00 bis 22:00
Samstag und Sonntag:
Von 10:00 bis 18:00

 
Zeiger neutral - blau Bauaktenauskunft zur Grundsteuerreform - Antrag (Fachdienst Stadtplanung und Bauordnung)

Kontakte:

Grundsteuer-Hotline
vCard
Telefon 02551 / 17-1959
ELSTER-Hotline
vCard
Telefon 0800 / 5235055

leer
Seitenfuss

Anschrift

Rathaus der Kreisstadt Steinfurt
Emsdettener Straße 40
48565 Steinfurt

Kontakt

Telefon: 02552 / 925-0
Telefax: 02552 / 925-390
info@stadt-steinfurt.de
De-Mail-Adresse:
epost@stadt-steinfurt.de-mail.de

Funktionen

  • Administration
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Barrierefreiheit
  • Kontakt
  • Bildnachweise
  • Sitemap
Besuchen Sie uns auch hier:
  • Facebookseiten der Kreisstadt Steinfurt
  • Steinfurt Tweet
Navigation
  • Bagno Sound Garden
    • Teilnahme
    • Anmeldung
    • Aktuelles
    • Historie
      • 2025
      • 2024
      • 2023
      • 2022
      • 2019
      • 2018
      • 2017
      • 2016
      • 2015
    • Anfahrt
    • Kontakt