Jahresparkschein bei der Kreisstadt Steinfurt
Die Kreisstadt Steinfurt bietet die Möglichkeit an, einen Jahresparkschein auf ausgewählten Parkplätzen zu beantragen. Es besteht kein Anspruch auf einen Jahresparkschein, diese werden gemäß verfügbarer Kapazität vergeben.
Die Beantragung eines Jahresparkscheines für einen Parkplatz in den Innenstädten (Burgsteinfurt oder Borghorst) ist nur unter einer der folgenden Voraussetzungen möglich:
- Die antragstellende Person ist wohnhaft in der Innenstadt (Burgsteinfurt oder Borghorst) ohne eigene Parkmöglichkeiten.
- Die antragstellende Person arbeitet in der Innenstadt (Burgsteinfurt oder Borghorst), am Arbeitsort stehen keine eigenen Parkmöglichkeiten zur Verfügung.
In beiden Fällen ist ein Nachweis erforderlich.
Wenn nicht mindestens eine der o. g. Voraussetzungen erfüllt ist, stellen Sie bitte keinen Antrag für Jahresparkscheine in den Innenstädten. Ihr Antrag würde abgelehnt werden.
Für Jahresparkscheine am Bagno gibt es keine Voraussetzungen.
Die Jahresparkscheine gelten jeweils für ein Jahr und laufen danach aus. Wünschen Sie weiterhin einen Jahresparkschein, so stellen Sie bitte einen neuen Antrag.
