Schmutzwassergebühr

Die Schmutzwassergebühr richtet sich nach der bezogenen Frischwassermenge.

Als Frischwassermenge gelten die dem Grundstück aus fremden und eigenen Wasserversorgungsanlagen zugeführten Wassermengen des jeweiligen Kalenderjahres abzüglich der nachgewiesenen auf dem Grundstück verbrauchten oder zurückgehaltenen Wassermengen.



Gebühren:

Bezeichnunggültig abGebühr / m³ bezogene Frischwassermenge
Ableitung des Schmutzwassers20251,66 €
Reinigung des Schmutzwassers20251,64 €
Starkverschmutzung gem. § 4 Abs. 7 - 11 für Brauerreien ein Zuschlag von20250,42 €
Ableitung und Reinigung des Schmutzwassers mittels Druckentwässerung20252,47 €
Erhebung und Abrechnung der Nebenmessstelle für Wasserschwundmengen
(z. B. Gartenwasserzähler)
20258,30 €/Zähler
Bezeichnunggültig abGebühr / m³ bezogene Frischwassermenge
Ableitung des Schmutzwassers20261,80 €
Reinigung des Schmutzwassers20261,82 €
Starkverschmutzung gem. § 4 Abs. 7 - 11 für Brauerreien ein Zuschlag von20260,47 €
Ableitung und Reinigung des Schmutzwassers mittels Druckentwässerung20262,72 €
Erhebung und Abrechnung der Nebenmessstelle für Wasserschwundmengen
(z. B. Gartenwasserzähler)
20268,40 €/Zähler

Kontakte:

Frau Dahlmann (Sachbearbeiterin)
Frau Kleymann (Sachbearbeiterin)