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Ehrenamtskarte

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Ohne Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren, wäre unsere Gesellschaft ärmer und viele Einrichtungen des sozialen Miteinanders wären, so wie wir sie jetzt kennen und schätzen gelernt haben, nicht mehr zu realisieren. Ob zum Beispiel im Sportverein, in der Kirchengemeinde oder in einer Elterninitiative. Es gibt viele Möglichkeiten, sich in seiner Freizeit für die Belange des Gemeinwohls einzusetzen.

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Ehrenamtliche schenken der Gemeinschaft u. a. ihre Zeit, Zuwendung, ihre Kompetenz und vieles andere. Dieser hohe Einsatz ist nicht selbstverständlich. Deshalb hat die nordrhein-westfälische Landesregierung im Jahr 2008 die Ehrenamtskarte eingeführt. Die Ehrenamtskarte ist ein Instrument kommunaler Engagementförderung. Sie drückt Dank und Wertschätzung für den ehrenamtlichen Einsatz der Bürgerinnen und Bürger aus und verbindet diese Würdigung mit einem praktischen Nutzen. Inhaber dieser Karten können öffentliche, gemeinnützige und private Einrichtungen vergünstigt nutzen. Die Karte ist in ganz NRW gültig, persönlich und nicht übertragbar. Eine Ehrenamtskarte erhält, wer seit mindestens zwei Jahren fünf Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden pro Jahr ehrenamtlich ohne Vergütung oder pauschale Aufwandsentschädigung nachweislich tätig ist. Damit stellt sie eine besondere Würdigung für zeitlich überdurchschnittlich geleistete Freiwilligenarbeit dar. Dadurch soll weniger zeitintensives Engagement aber in keinster Weise abgewertet werden.

Ehrensache - die Ehrenamtskarte Der Rat der Kreisstadt Steinfurt hat am 16.05.2013 ebenfalls beschlossen, diese Karte für die Kreisstadt Steinfurt einzuführen. Über 170 Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen, sowohl kleine als auch große, nehmen die Ehrenamtskarte bereits in Anspruch. Die Voraussetzungen bzw. Kriterien für den Erhalt der Ehrenamtskarte des Landes NRW werden in Steinfurt bei Inhaberinnen und Inhabern der Jugendleiterkarte (Juleica) abgeschwächt. Inhaberinnen und Inhaber der Juleica haben bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres grundsätzlich einen Anspruch auf Aushändigung der Ehrenamtskarte.

Der praktische Nutzen, den die Begünstigten aus der Karte erhalten, ist umso größer, je mehr Vergünstigungen insgesamt angeboten werden. Insoweit werden weitere Geschäfte, Dienstleister etc. gesucht, die die Ehrenamtskarte mit einem besonderen Angebot für deren Inhaber unterstützen. Je mehr Unternehmen sich für eine Teilnahme entscheiden, desto attraktiver wird die Karte.

Aber auch für die Vergünstigungsgeber ist die Karte von Nutzen. Mit der Projektunterstützung können Sie ein Zeichen setzen und sich als Förderer des bürgerschaftlichen Engagements ausweisen. Auch über die Veröffentlichung auf der Webseite des Landes erlangen Sie eine überregionale Bekanntheit und genießen das Prestige, Unterstützer einer guten Sache zu sein. Eine solche Mitmach-Aktion ist für den Vergünstigungsgeber mit einem Imagegewinn verbunden. Zudem können mit den Vergünstigungen auch wirtschaftliche Vorteile verknüpft sein, z. B. beim Angebot von zwei Tickets für den Preis von einem, wenn sonst kein Besuch erfolgt wäre, oder zur besseren Auslastung von auslastungsschwachen Zeiten. Prinzipiell gelten die Vergünstigungen landesweit. Es ist jedoch auch möglich, vor Ort Sonderaktionen durchzuführen, die sich gezielt an die heimischen Karten-Inhaberinnen und -Inhaber richten. Grundsätzlich ist jede Vergünstigung denkbar.

Alle Angebote werden auf der Website www.ehrensache.nrw.de bekannt gemacht. Die Seite wird ständig aktualisiert, neue Vergünstigungen können jederzeit eingestellt, nicht mehr aktuelle gelöscht oder geändert werden.

Die App zur Ehrenamtskarte NRW

App Ehrensache.NRW externer Link {var1}, Link öffnet neues Fenster Für die Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtskarte wurde 2015 die App Ehrensache.NRW externer Link {var1}, Link öffnet neues Fenster entwickelt. Mit dieser Anwendung können die zahlreichen nrw-weiten Vergünstigungen von öffentlichen, gemeinnützigen und auch privaten Anbietern durch Lokalisierung des eigenen Standortes jederzeit mobil abgerufen werden. Ebenso können sich Karteninhaber/innen auf einer Navigationskarte den Weg dorthin anzeigen lassen.



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