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Erklärung zur Barrierefreiheit

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Die Kreisstadt Steinfurt bemüht sich, ihre Webseiten und Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) verlangt.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.steinfurt.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Dieser Webauftritt ist überwiegend, aber noch nicht vollumfänglich barrierefrei. Die Anforderungen der BITV 2.0 werden weitgehend erfüllt.

Momentan werden folgende Funktionen unterstützt

  • Ausreichende Kontraste. Nutzen Sie ggfls. den Kontrastwähler im Fuß der Seite.
  • Schrift/Darstellung vergrößern: Die Vergrößerung der Seitendarstellung mit den gängigen Browsern (zum Beispiel Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge, Opera und Apple Safari) erfolgt bei Windows mit „STRG“ und „+“ und bei Apple mit „cmd“ und „+“.
  • Schrift/Darstellung verkleinern: Die Verkleinerung der Seitendarstellung mit den gängigen Browsern (zum Beispiel Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge, Opera und Apple Safari) erfolgt bei Windows mit „STRG“ und „-“ und bei Apple mit „cmd“ und „-“.
  • Die Inhalte der Webseite passen sich der Bildschirmgröße des genutzten Geräts automatisch an (responsive Webdesign).
  • Hinterlegung von Alternativtexten für Bilder. Beim Gleiten der Maus über ein Bild wird der Bildinhalt erläutert. Diese Angaben werden von einer Vorlese-Software berücksichtigt.
  • Eine browserseitige Vorlesefunktion von Texten (zum Beispiel ab Firefox 49.0) wird unterstützt.
  • Logischer Aufbau und Gliederung der Inhalte.
  • Die Seite kann über den Sprachenwähler im Kopf der Seite in verschiedene Sprachen übersetzt werden.

Nicht barrierefreie Inhalte 

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • In den Webauftritt eingebundene Dokumente (.pdf, .doc, etc.)
    Begründung:
    Die große Anzahl bereitgestellter Dokumente, die teilweise bereits älteren Datums sind, hat bisher eine Übertragung in ein barrierefreies Format nicht ermöglicht. Diese Dokumente werden sukzessive angepasst.
    Dokumente, die von Dritten (z. B. andere Organisationen, Ministerien, u. a.) bereitgestellt werden, liegen nicht barrierefrei vor.
  • In den Webauftritt eingebundene Videos
    Begründung:
    Die Bereitstellung der Videos mit einer Audiodeskription konnte bislang nicht realisiert werden.
  • Kartografie innerhalb der Webseite
    Begründung:
    Eine kartografische Darstellung ist eine hilfreiche und sehr nützliche Ergänzung von Informationen. Kartografie ist dem Wesen nach eine bildliche Darstellung, die somit den Anforderungen der BITV nicht entsprechen kann.
  • Redaktionelle Inhalte (teilweise)
    Begründung:
    Auf Grund der komplexen Inhalte, die zumindest teilweise in dieser Webseite veröffentlicht werden, ist eine einfache Sprachgestaltung (beispielsweise der Verzicht auf Fachbegriffe) nicht immer möglich.
    Zur Verdeutlichung von Zusammenhängen und zur besseren Veranschaulichung werden bildliche Darstellungen (z. B. Infografiken) oder tabellarische Auflistungen verwendet. Diese sind nicht barrierefrei darstellbar.

Ihre Hinweise und Anregungen

Unser Ziel ist es, Artikel so zu schreiben, dass sie auch von Besuchern verstanden werden, die mit der jeweiligen Thematik nicht oder nur oberflächlich vertraut sind. Gerne nehmen wir Ihre Anregungen auf, wenn Ihrer Ansicht nach ein Beitrag die zu vermittelnden Inhalte unnötig kompliziert darstellt.

Für Rückmeldungen zur Barrierefreiheit nutzen Sie bitte dieses Feedback-Formular. Ihr Anliegen wird umgehend an die zuständige Stelle weitergeleitet.

Ombudsstelle

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen richtet gem. §§ 10 d, 10 e Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) und §§ 9 ff. Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW) die folgende Ombudsstelle ein:

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
E-Mail
ombudstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 06. September 2018 erstellt (Online-Gang des Relaunches). Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung.

Die Erklärung wurde zuletzt am 31. Mai 2022 überprüft.



Zeiger neutral - blau Fachdienst Personal, Innere Dienste & IT
Rathaus der Kreisstadt Steinfurt
Emsdettener Straße 40
48565 Steinfurt

Telefon
02552 / 925-0
Fax
02552 / 925-473
E-Mail
info@stadt-steinfurt.de

Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr

sowie nach Vereinbarung

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sowie nach Vereinbarung


Rechtsgrundlage:

Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen - BGG NRW)
Erklärung zur Barrierefreiheit und elektronisches Kontaktformular
Paragraf:
10b
Quelle:
https://recht.nrw.de/

Kontakte:

Volker Hatwig (EDV-Systembeauftragter)
vCard
E-Mail
Telefon 02552 / 925-122

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Anschrift

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Emsdettener Straße 40
48565 Steinfurt

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Telefon: 02552 / 925-0
Telefax: 02552 / 925-390
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epost@stadt-steinfurt.de-mail.de

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