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Finanzierungshilfen für Unternehmen, Selbstständig und Freiberufler*innen

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Sonstiges

Die Corona-Pandemie stellt Sie vor vielfältige Herausforderungen und zwingt Sie dazu, neue, digitale Geschäftsfelder zu entwickeln und Ihr Unternehmen kurzfristig neu auszurichten.

Wir möchten Ihnen danken, für Ihr Durchhaltevermögen und Ihre große Bereitschaft, daran mitzuwirken das Virus einzudämmen. Und natürlich danken wir Ihnen auch von Herzen für Ihr Engagement für Ihre Mitarbeiter/innen und für Ihre Mitmenschen.

Gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen geben wir alles, die für Sie bestmöglichen Hilfestellungen und Informationen aus Kreis, Land und Bund zusammenzutragen, Ihnen diese zeitnah zur Verfügung zu stellen und Sie mit Rat und Tat zu unterstützen.

Für die nächste Zeit wünschen wir Ihnen viel viel Kraft und bleiben Sie gesund!

  1. Nicht rückzahlbare Zuschüsse

NRW-Soforthilfe für kleine Unternehmen, Freiberufler*innen und Solo-Selbstständige

Kurzbeschreibung:

Die Landesregierung NRW stockt die beschlossenen Zuschüsse des Bundes auf:

  • Bis 5 Mitarbeiter*innen: 9.000 Euro
  • Bis 10 Mitarbeiter*innen: 15.000 Euro
  • Bis 50 Mitarbeiter*innen: 25.000 Euro

Für wen:

  • Kleine Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Solo-Selbstständige und Freiberufler*innen

Antragsverfahren:

  • Betroffene können elektronische Antragsformulare online unter www.soforthilfe-corona.nrw.de externer Link {var1}, Link öffnet neues Fenster abrufen; das Angebot wird auch auf den Webseiten der fünf Bezirksregierungen (Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln, Münster) zur Verfügung gestellt.

Links/Hotlines:

  • www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020 externer Link {var1}, Link öffnet neues Fenster
  • www.bezreg-muenster.de/de/foerderung/foerderung_corona/index.html externer Link {var1}, Link öffnet neues Fenster
  • Hotline des Wirtschaftsministerium NRW: 0211 / 61772-555 (täglich, auch am Wochenende, 08:00 - 18:00 Uhr)
  1. Kurzarbeitergeld

Kurzbeschreibung:

Bei generellen Betriebsschwierigkeiten (Auftragsausfall, Zulieferprobleme, etc.) und behördlich angeordneten Betriebsschließungen besteht die Möglichkeit für Firmen, Kurzarbeitergeld (KUG) zu beantragen.

Für wen:

  • Deutsche Unternehmen

Antragsverfahren:

  • Gewährt wird der Antrag auf KUG durch die jeweils zuständige Agentur für Arbeit. Diese prüft im Einzelfall, ob sämtliche Voraussetzungen zur Gewährung von Kurzarbeitergeld erfüllt sind.

Links / Hotlines:

  • Bundesagentur für Arbeit externer Link {var1}, Link öffnet neues Fenster
  • Service Hotline für Arbeitgeber: 0800 / 4555520
  • Anleitungen:
    • Text: Schritt für Schritt Kurzarbeit anmelden externer Link {var1}, Link öffnet neues Fenster
    •  Video: So beantragen Sie Kurzarbeitergeld externer Link {var1}, Link öffnet neues Fenster
  1. Kredite

KfW-Kredit für Wachstum

Kurzbeschreibung:

Förderung von Investitionen und Betriebsmitteln für größere Vorhaben in den Bereichen Innovation und Digitalisierung gewerblicher Unternehmen.

Für wen:

  • Für in- und ausländische Unternehmen mit einem Umsatz bis 2 Mrd. Euro

Förderart:

  • Darlehen

Umfang:

  • Die KfW beteiligt sich direkt als Konsortialpartner oder indirekt als Risikounterbeteiligung an Fremdkapitalfinanzierungen von Finanzierungspartnern. Der Umfang der Risikoübernahme beträgt
    • bei Vorhaben bis EUR 50 Millionen maximal 70 Prozent der Vorhabenfinanzierung, sofern die Risikoübernahme der KfW 50 Prozent der Gesamtfinanzierung nicht übersteigt,
    •  bei Vorhaben über EUR 50 Millionen maximal 50 Prozent der Vorhabenfinanzierung.
  • Der Risikoanteil der KfW beträgt meistens zwischen EUR 7,5 Millionen bis maximal EUR 100 Millionen. Das Gesamtvolumen von Risikounterbeteiligung zuzüglich Refinanzierungsmittel ist je Maßnahme auf maximal EUR 100 Millionen begrenzt.

Antragsverfahren:

  • Die Beteiligung der KfW erfolgt auf Einladung Ihres Finanzierungspartners, entweder direkt als Konsortialpartner oder indirekt mittels Risikounterbeteiligung.

Links/Hotlines:

  • Merkblatt KfW-Kredit für Wachstum externer Link {var1}, Link öffnet neues Fenster
  • Servicenummer KfW: 0800 / 539 9001

KfW-Corona-Hilfe: Kredite für Unternehmen

Kurzbeschreibung:

Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln mittelständischer und großer Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Einzelunternehmer*innen und Freiberufler*innen.

Für wen:

  • Unternehmen und Freiberufler*innen
    • KfW-Unternehmerkredit:
      Unternehmen, die seit mindestens 5 Jahren am Markt aktiv sind.
    • ERP-Gründerkredit-Universell:
      • Junge Unternehmen, welche weniger als 5 Jahre am Markt aktiv sind.
      • KMU und Großunternehmen, welche weniger als 3 Jahre am Markt aktiv sind.

Förderart:

  • Darlehen

Umfang:

Übernahme eines Teilrisikos der Bank durch die KfW bei Kreditantrag für Investitionen und Betriebsmittel.

  • Bis zu 80 % Risikoübernahme bei Großunternehmen
  • Bis zu 90 % Risikoübernahme bei KMU
  • Je Unternehmensgruppe können bis zu 1 Mrd. € beantragt werden
    • Kredithöchstbetrag ist begrenzt auf:
      • 25 % des Jahresumsatzes 2019 oder
      • das doppelte der Lohnkosten von 2019 oder
      • den aktuellen Finanzierungsbedarf für die nächsten 18 Monate bei kleinen und mittleren Unternehmen bzw. 12 Monate bei großen Unternehmen oder
      • 50 % der Gesamtverschuldung des Unternehmens bei Krediten über 25 Mio. Euro.

Antragsverfahren:

Antrag muss vor dem Beginn des Vorhabens bei der Hausbank oder einem anderen Finanzierungspartner eingereicht werden.

Links/Hotlines:

  • KfW-Unternehmerkredit externer Link {var1}, Link öffnet neues Fenster (Merkblatt)
  • ERP-Gründerkredit-Universell externer Link {var1}, Link öffnet neues Fenster (Merkblatt)
  • KfW Bankengruppe Hotline: 0800 / 539-900

NRW.BANK Universalkredit

Kurzbeschreibung:

Zinsgünstige Darlehen mit flexiblen Laufzeiten bei Liquiditätsengpässen und der Finanzierung von Betriebsmitteln und Investitionen.

Für wen:

  • Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 500 Mio. €, Gründer*innen und Freiberufler*innen

Förderart:

  • Ratendarlehen und endfällige Darlehen

Umfang:

  • Haftungsfreistellung zugunsten der Hausbank – ab sofort für Unternehmen, die wegen der Corona-Krise in Liquiditätsprobleme geraten sind, neben der bestehenden 50%igen auch eine 80%ige Risikoübernahme. Der bisher hierfür notwendige Mindestkreditbetrag wird ausgesetzt.
  • Bei Haftungsfreistellungsbeträgen bis 250.000 Euro: Kreditzusage in der Regel innerhalb von 72 Stunden

Antragsverfahren:

Der Antrag ist bei einem Kreditinstitut nach Wahl des Antragstellers (Hausbank) zu stellen.

Links/Hotlines:

  • NRW.BANK externer Link {var1}, Link öffnet neues Fenster
  • NRW.BANK Universalkredit externer Link {var1}, Link öffnet neues Fenster (Merkblatt)
  • Hotline NRW.BANK: 0211/91741-4800

NRW.BANK Mittelstandskredit

Kurzbeschreibung:

Bei zu finanzierenden Wachstumsvorhaben in Nordrhein-Westfalen, können Unternehmen mit dem NRW.BANK Mittelstandskredit unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen von bis zu EUR 10 Millionen erhalten. Fortan steht dieser auch zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise zur Verfügung.

Für wen:

  • Gewerbliche Unternehmen (Mittelstand; auch für ausländische Unternehmen) und Freiberufler, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und deren Gruppenumsatz EUR 500 Millionen nicht überschreitet, die grundsätzlich seit mindestens fünf Jahren am Markt aktiv sind.

Förderart:

  • Darlehen

Umfang:

  • Unterstützung für weiteres Wachstum, z.B. für:
    • Erwerb von Grundstücken und Gebäuden,
    • Baumaßnahmen und Kosten für Außenanlagen,
    • Anschaffung und/oder Herstellung von Betriebs- und Geschäftsausstattung,
    • Kauf von immateriellen Wirtschaftsgütern, soweit diese mindestens 3 Jahre in der Bilanz aktiviert werden,
    • Beschaffung und Aufstockung des Material-, Waren- oder Ersatzteillagers
  • Darlehen zwischen mindestens EUR 25.000 und maximal EUR 10 Millionen


Antragsverfahren:

Der Antrag auf Finanzierung wird bei der Hausbank gestellt. Diese leitet den Antrag dann an die NRW.BANK weiter.

Links/Hotlines:

  • NRW.BANK.Mittelstandskredit externer Link {var1}, Link öffnet neues Fenster
  1. Bürgschaften NRW

Kurzbeschreibung:

  • Die Bürgschaftsbank NRW stellt Bürgschaften bis 2,5 Mio. Euro pro Unternehmen bereit, um Kredite zu besichern. Die Bürgschaftsbank NRW ermöglicht eine 72-Stunden-Expressbürgschaft.
  • Bürgschaften ab 2,5 Millionen Euro werden über PWC-PricewaterhouseCoopers im Rahmen einer Landesbürgschaft externer Link {var1}, Link öffnet neues Fenster gewährt.

Antragsverfahren:

  • Die Bürgschaftsbank NRW bietet in ihrem Antrags-Portal externer Link {var1}, Link öffnet neues Fenster Online-Antragsformulare, um schnell die klassische Bürgschaft oder die EXPRESS-Bürgschaft zu beantragen.

Links / Hotlines:

  • Hotline Bürgschaftsbank NRW: 02131 / 5107 200
  • Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen externer Link {var1}, Link öffnet neues Fenster
  1. Steuerliche Maßnahmen

Kurzbeschreibung:

Die Finanzverwaltung kommt von der Krise betroffenen Unternehmen auf Antrag mit zinslosen Steuerstundungen (Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer) und der Herabsetzung von Vorauszahlungen (Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer) entgegen und nutzt ihren Ermessensspielraum zu Gunsten der Steuerpflichtigen weitest Möglich aus.

Für wen:

  • Alle steuerpflichtigen Unternehmen, die von der Krise betroffen sind.

Antragsverfahren:

  • Für Anträge steht ab sofort ein stark vereinfachtes Antragsformular externer Link {var1}, Link öffnet neues Fenster zur Verfügung.

Links / Hotlines:

  • Finanzverwaltung NRW externer Link {var1}, Link öffnet neues Fenster
  • Anleitung zur Erstattung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung externer Link {var1}, Link öffnet neues Fenster
  1. Gewerbesteuerzahlungen an die Kreisstadt Steinfurt

Vorauszahlungen 2020

Macht ein unmittelbar und nicht unerheblich betroffener Steuerpflichtiger glaubhaft, dass der zu erwartende Steuerbetrag 2020 wegen negativer Entwicklungen wesentlich hinter dem Steuerbetrag der Vorjahre zurückbleiben wird, wird die Stadt auf Antrag eines Steuerpflichtigen die Vorauszahlungen 2020 herabsetzen. Der Antrag kann beim Steueramt der Stadt gestellt werden – am besten zeitgleich beim zuständigen Finanzamt und der Stadt. Die Herabsetzung von Steuervorauszahlungen ist eine Möglichkeit um zu verhindern, dass unnötig weitere Liquidität aus Unternehmen in Krisensituationen abfließt. Noch ist Zeit, durch einen Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen die Steuerbelastung an die in kürzester Zeit gesunkene Ertragserwartung für das Jahr 2020 anzupassen.

  • Antrag auf Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Corornavirus bei der Kreisstadt Steinfurt
  • Für die Anträge beim zuständigen Finanzamt steht hilfsweise ein Antragsformular externer Link {var1}, Link öffnet neues Fenster des Finanzamtes zur Verfügung.

Links / Hotlines:

  • Finanzverwaltung NRW externer Link {var1}, Link öffnet neues Fenster
  • Anleitung zur Erstattung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung externer Link {var1}, Link öffnet neues Fenster

Veranlagungen für abgeschlossene Geschäftsjahre / Stundungen

Das BMF-Schreiben vom 19.02.2020 sieht vor, dass nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich betroffene Steuerpflichtige bis zum 31.12.2020 unter Darlegung ihrer Verhältnisse Anträge auf Stundung bereits fälliger oder fällig werdenden Steuern stellen können. Stundungszinsen werden in diesen Fällen erlassen. Der Antrag kann beim Steueramt der Stadt gestellt werden.

  • Antrag auf Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Corornavirus bei der Kreisstadt Steinfurt

Kontakt:

Herr Struck
Telefon 02552 / 925-140
Fax 02552 / 925-370
E-Mail struck@stadt-steinfurt.de

  1. Sonstiges

Aussetzung der Insolvenzantragspflicht

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz externer Link {var1}, Link öffnet neues Fenster hat zunächst bis zum 30.09.2020 die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen ausgesetzt. Die reguläre Drei-Wochen-Frist der Insolvenzverordnung ist somit zunächst aufgehoben.

Entschädigungen für Quarantäne

Kurzbeschreibung:

Sollte wegen des Corona-Virus ein Tätigkeitsverbot, z.B. Quarantäne, ausgesprochen werden, können Betriebe eine Entschädigung für die Fortzahlung von Löhnen und Gehältern beantragen.

Für wen:

  • Wer aufgrund des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) einem Tätigkeitsverbot unterliegt und einen Verdienstausfall erleidet, ohne krank zu sein, erhält grundsätzlich eine Entschädigung.

Umfang:

  • In den ersten sechs Wochen wird eine Entschädigung in Höhe des Verdienstausfalls erstattet. Ab der siebten Woche erfolgt die Entschädigung in Höhe des Krankengeldes der gesetzlichen Krankenkasse.

Antragsverfahren:

  • Zuständig ist der Landschaftsverband Westfalen Lippe externer Link {var1}, Link öffnet neues Fenster (Regierungsbezirk Münster).

Links / Hotlines:

  • Informationen zur Entschädigung bei Tätigkeitsverbot externer Link {var1}, Link öffnet neues Fenster
  • LVR-Servicenummer: 0221 / 809-5444
  • Kontakt zum Landschaftsverband Westfalen-Lippe: 0251 / 591-01

Förderung von Homeoffice (go-digital)

Kurzbeschreibung:

Das Förderprogramm go-d-igital unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Handwerksbetriebe, die ihre Geschäftsprozesse mithilfe digitaler Lösungen optimieren wollen. Neu: Unternehmen können ab sofort Homeoffice-Arbeitsplätze fördern lassen.

Für wen:

  • Kleine und mittlere Unternehmen (< 100 Mitarbeiter) der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks.

Antragsverfahren:

  • In insgesamt 3 miteinander kombinierbaren Modulen werden Unternehmen von einem der über 1.000 autorisierten Berater*innen unterstützt.
    • Digitalisierte Geschäftsprozesse, darunter Homeoffice
    • Digitale Markterschließung
    • IT-Sicherheit

Links / Hotlines:

  • BMWi externer Link {var1}, Link öffnet neues Fenster
  • Förderantrag externer Link {var1}, Link öffnet neues Fenster
  • Antragsportal easy-Online externer Link {var1}, Link öffnet neues Fenster
  • go-d-igital externer Link {var1}, Link öffnet neues Fenster
  • Service Hotline: 030 97003-333

100 % Förderung der Beratungskosten für vom Coronavirus betroffene Unternehmen

Das Beratungsprogramm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ wird zum 03.04.2020 um das Sofortprogramm für KMU erweitert, die aufgrund der Corona-Krise in Schwierigkeiten geraten sind. Es ist vorerst bis zum 31.12.2020 befristetet.

  • Betroffene Unternehmen erhalten einen Zuschuss für eine Beratungsleistung in Höhe von 100 % der in Rechnung gestellten Nettoberatungskosten, max. 4.000 Euro (Vollfinanzierung).
  • Berater müssen für das Programm bei der BaFa gelistet sein.
  • Bis zur Ausschöpfung des Kontingentes von 4.000 Euro können mehrere Beratungen beantragt werden.
  • Der Zuschuss wird vom BAFA direkt auf das Konto des Beraters ausgezahlt (Keine Vorfinanzierung durch das Unternehmen).
  • Ein Informationsgespräch bei einem Regionalpartner ist nicht erforderlich.
  • Anträge auf Förderung einer Beratung können zunächst bis 31. Dezember 2020 gestellt werden.
  • Im Bericht müssen die konkreten Auswirkungen der Corona-Krise auf das antragstellende Unternehmen und insbesondere die dagegen zu ergreifenden Maßnahmen vom Beratungsunternehmen nachvollziehbar dargestellt werden.

Unternehmen, die sich schon vor der Corona-Krise in Schwierigkeiten befunden haben, müssen das Förderprogramm wie bisher nach den Konditionen für Unternehmen in Schwierigkeiten nutzen.

Anträge sind online zu stellen unter:
https://www.bafa.de/DE/Wirtschafts_Mittelstandsfoerderung/Beratung_Finanzierung/Unternehmensberatung/unternehmensberatung_node.html

Links / Hotlines:

  • Merkblatt des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle: Vom Coronavirus betroffene Unternehmen


 



Zeiger neutral - blau Wirtschaft, Integration & Kultur (Stabsstelle)
Rathaus der Kreisstadt Steinfurt
Emsdettener Straße 40
48565 Steinfurt

E-Mail
wirtschaftsfoerderung@stadt-steinfurt.de

Zeiger neutral - blau Wirtschaft, Integration & Kultur (Stabsstelle)
Montag:
Von 08:00 bis 12:00
und 14:00 bis 16:00
Dienstag:
Von 08:00 bis 12:00
Mittwoch:
Von 08:00 bis 12:00
Donnerstag:
Von 08:00 bis 12:00
und 14:00 bis 16:00
Freitag:
Von 08:00 bis 12:00

sowie nach Vereinbarung


Kontakte:

Debbie Kattenbeck (Teamleiterin)
vCard
E-Mail
Telefon 02552 / 925-157
  • Wirtschaftsförderung
Viola Keller (Stadtmarketing)
vCard
E-Mail
Telefon 02552 / 925-158
  • Wirtschaftsförderung
  • Kultur
Hanno Wiesmann (Wirtschaftsförderung)
vCard
E-Mail
Telefon 02552 / 925-159

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Rathaus der Kreisstadt Steinfurt
Emsdettener Straße 40
48565 Steinfurt

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Telefax: 02552 / 925-390
info@stadt-steinfurt.de
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