Lärmaktionsplan der Kreisstadt Steinfurt - Runde 4 (Öffentliche Auslegung)
Am 25. Juni 2002 wurde die Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates ("EG-Umgebungslärmrichtlinie") erlassen. Mit der Richtlinie wurden die Grundlagen für die Bewertung und Bekämpfung des Umgebungslärms geschaffen. Die schrittweise Umsetzung der Richtlinie hat das Ziel, schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, zu vermindern bzw. dem Entstehen vorzubeugen.
Ziel des europäischen und nationalen Rechts ist die Erfassung und Darstellung größerer Lärmquellen in Lärmkarten sowie die Erstellung von Lärmaktionsplänen, deren Aussagen und Umsetzung zu einer Verminderung des Lärms beitragen sollen.
In der derzeit anstehenden 4. Stufe der Lärmaktionsplanung wurden in Steinfurt zunächst die Ergebnisse der Lärmkartierung offengelegt und die betroffenen Bürger aufgefordert, Anregungen vorzutragen. Auf Basis der Anregungen ist nun der Lärmaktionsplan überarbeitet worden.
Wie in der bisherigen Lärmaktionsplanung auch, befinden sich in Steinfurt die nach der EU-Richtlinie vom Lärm betroffenen Gebäude an Bundes- und Landesstraßen. Somit liegt hier die Zuständigkeit für die Durchführung von Lärmsanierungsmaßnahmen beim Landesbetrieb Straßenbau NRW. Auch der Landesbetrieb Straßenbau NRW wird im Zuge der Auslegung des Entwurfes des Lärmaktionsplanes beteiligt und um Abgabe einer Stellungnahme gebeten.
Anregungen können innerhalb der Auslegungsfrist im Rathaus, Fachdienst Stadtplanung & Bauordnung, z. B. per E-Mail, schriftlich oder mündlich zu Protokoll vorgebracht werden. Bitte melden Sie sich unter Telefon-Nr. 0 25 52 / 925 - 277 oder - 238 an.
Weitere Informationen finden Sie bei den Downloads.
sowie nach Vereinbarung