Bebauungsplan Nr. 71 Campingplatz Steinfurter Land - 2. Änderung der Kreisstadt Steinfurt (Stadtteil Burgsteinfurt)
Der 2. Änderungsentwurf des Bebauungsplanes Nr. 71 "Campingsplatz Steinfurter Land" der Kreisstadt Steinfurt liegt gemäß § 13 (2) i. V. m. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) nebst Begründung sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen in der Zeit vom 07.02.2020 bis 11.03.2020 zur Einsichtnahme und zur Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger, aber auch für Kinder und Jugendliche, öffentlich aus.
Es besteht die Möglichkeit, innerhalb dieser Auslegungsfrist während der Dienststunden im Rathaus, Fachdienst Stadtplanung und Bauordnung , Äußerungen z.B. schriftlich, per E-mail oder mündlich zu Protokoll vorzubringen.
sowie nach Vereinbarung


