Bebauungsplan Nr. 47 "Bahnhofstraße" - 3. Änderung der Kreisstadt Steinfurt (Stadtteil Burgsteinfurt)
Der 3. Änderungsentwurf des Bebauungsplanes Nr. 47 "Bahnhofstraße" der Kreisstadt Steinfurt liegt gemäß § 13 (2) und (3) Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) nebst Begründung sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen in der Zeit vom 17.11.2023 bis zum 18.12.2023 zur Einsichtnahme und zur Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger, aber auch für Kinder und Jugendliche, öffentlich aus.
Es besteht die Möglichkeit, innerhalb dieser Auslegungsfrist im Rathaus, Fachdienst Stadtplanung & Bauordnung, Äußerungen z.B. per E-mail, schriftlich oder mündlich zu Protokoll vorzubringen. Bitte melden Sie sich unter Telefon-Nummer 0 25 52 / 925 - 238 oder - 239 an.
sowie nach Vereinbarung