Bebauungsplan Nr. 47 - Bahnhofstraße - 2. Änderung und Ergänzung
Der Entwurf zur 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 47 "Bahnhofstraße" der Kreisstadt Steinfurt liegt gemäß §§ 3 (2) und § 4 (2) Baugesetzbuch (BauGB) nebst Begründung sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen (Umweltbericht, Artenschutzvorprüfung, Bodengutachten) in der Zeit vom 21.07.2017 bis 28.08.2017 zur Einsichtnahme und zur Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger, aber auch für Kinder und Jugendliche, öffentlich aus.
Es besteht die Möglichkeit, innerhalb dieser Auslegungsfrist während der Dienststunden im Rathaus, Fachdienst Stadtplanung und Bauordnung , Äußerungen schriftlich oder mündlich zu Protokoll vorzubringen.
sowie nach Vereinbarung
