Bebauungsplan Nr. 15 "südlich Emsdettener Straße" - 20. Änderung der Kreisstadt Steinfurt (Stadtteil Borghorst)
Der 20. Änderungsentwurf des Bebauungsplanes Nr. 15 "südlich Emsdettener Straße" der Kreisstadt Steinfurt liegt gemäß § 3 (1) Baugesetzbuch (BauGB) mit Begründung sowie den bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen in der Zeit vom 01.10.2021 bis zum 12.11.2021 zur Einsichtnahme und zur Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger, aber auch für Kinder und Jugendliche, öffentlich aus.
Es besteht die Möglichkeit, innerhalb dieser Auslegungfrist während der Dienststunden im Rathaus, Fachdienst Stadtplanung & Bauordnung, Äußerungen zum Beispiel schriftlich, per E-mail oder mündlich zu Protokoll vorzubringen.
Aufgrund der dynamischen Ausbreitung des Corona-Virus sind Besuche im Rathaus aktuell bis auf unbestimmte Zeit in der Zeit
Montag bis Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr
Montag u. Donnerstag 14.00 bis 16.00 Uhr
nur nach telefonischer Vereinbarung möglich. Bitte melden Sie sich unter Telefon-Nummer 0 25 52 / 925 - 238 oder 239 an. Die gesetzlich vorgeschriebene Auslegungsfrist ist aufgrund der besonderen Umstände in Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens um 2 Wochen ausgedehnt worden.
sowie nach Vereinbarung