84. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Steinfurt zur Änderung des sachlichen und räumlichen Teilflächennutzungsplanes "Windenergie" zur Ergänzung von Konzentrationszonen
Der 84. Änderungsentwurf des Flächennutzungsplanes der Stadt Steinfurt zur Änderung des sachlichen und räumlichen Teilflächennutzungsplanes "Windenergie" zur Ergänzung von Konzentrationszonen liegt gemäß § 3 (1) Baugesetzbuch (BauGB) nebst Begründung sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen in der Zeit vom 25.01.2022 bis zum 01.03.2022 (einschließlich) zur Einsichtnahme und zur Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger, aber auch für Kinder und Jugendliche, öffentlich aus.
Es besteht die Möglichkeit, innerhalb dieser Auslegungsfrist im Rathaus, Fachdienst Stadtplanung & Bauordnung, Äußerungen z.B. per E-mail, schriftlich oder mündlich zu Protokoll vorzubringen.
Aufgrund der dynamischen Ausbreitung des Corona-Virus sind Besuche im Rathaus aktuell bis auf unbestimmte Zeit in der Zeit
Montag bis Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr
Montag u. Donnerstag 14.00 bis 16.00 Uhr
nur nach telefonischer Vereinbarung unter Einhaltung der aktuell geltenden Bestimmungen möglich. Bitte melden Sie sich unter Telefon-Nummer 0 25 52 / 925 - 237 oder - 238 an. Die gesetzlich vorgeschriebene Auslegungsfrist ist aufgrund der besonderen Umstände in Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens um 1 Woche ausgedehnt worden.
sowie nach Vereinbarung

